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Gewerkschaft der Polizei:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts rehabilitiert Sportrechts-Opfer Claudia Pechstein

Foto: (c) pixabay.com / Daniel_B_photos

„Darauf haben wir lange gewartet, deshalb haben wir Claudia Pechstein seit vielen Jahren in ihrem Kampf unterstützt. Einer der größten Unrechtsskandale der Sportgeschichte wurde nun vom Bundesverfassungsgericht zurechtgerückt“, kommentiert Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Deutschlands erfolgreichster Olympionikin, Claudia Pechstein. „Ein unfaires Verfahren führte zu einem Skandal-Urteil des CAS, das nun entschädigt werden muss.“

Danach war die von der Spitzensportlerin und Bundespolizistin abverlangte Schiedsvereinbarung mit dem Eislaufverband ISU nichtig; das gegen die Athletin geführte Verfahren vor dem Sportgerichtshof CAS entsprach nicht rechtstaatlichen Grundsätzen. Aus diesen Gründen dürfen nun auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Claudia Pechstein vor deutschen Zivilgerichten weiterverfochten werden.

„Nachdem mehrere Gutachten zu dem Ergebnis kamen, dass Claudia Pechsteins Blutwerte auf eine Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen waren, und auch der DOSB sie deshalb rehabilitierte, werden wir unser Mitglied nun weiter unterstützen, dass der ihr zugefügte finanzielle Schaden, das einer hervorragenden Athletin und Polizistin offensichtlich angetane Unrecht und der von allerlei übler Nachrede beschädigte Ruf entschädigt werden“, so Roßkopf weiter.

Die GdP hatte seit Jahren auf die nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Mängel des Sportrechts, von der in der GdP organisierte Spitzensportler betroffen sind, aufmerksam gemacht. Sie stützte sich dabei auch auf ein Gutachten der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit. Danach stellen die Schiedsklauseln für die Athleten eine erhebliche Einschränkung rechtsstaatlicher Rechtsschutzstandards dar. Denn: Die Besetzungsregeln zu den Schiedsgerichten, insbesondere zum CAS, sowie die Unabhängigkeit und Neutralität der Spruchkörper sind umstritten. Dazu kommt, dass die Verfahrensregeln im Hinblick auf die Verfahrenspublizität, die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten der Parteien und die Beweismaßregeln nicht den Standards rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren entsprechen. Zudem ist die Prozessführung mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden, der für den einzelnen Athleten eine existenzvernichtende Bedrohung darstellen kann.

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