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Zweites Führungspositionen-Gesetz

GdP: „Ein kleiner, aber immerhin ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“

Foto: (c) pixabay.com / geralt | Bearbeitung: GdP-Bezirk Bundespolizei

Als einen weiteren kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der GdP-Bezirk Bundespolizei die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz und damit zur weiteren Gleichstellung von Frauen und Männern, gerade im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung. Jedoch mahnt die GdP an, über den lobenswerten Ideen auf dem Papier nicht die Realität des Alltags auf den Dienststellen zu vergessen.

Nach langem Stillstand konnte sich der Bundestag am 11. Juni 2021 beim Thema Teilhabe für Frauen in Führungspositionen endlich einigen und stimmte dem Gesetzentwurf zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) zu – gleichstellungspolitisch bereits ein Erfolg. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte dann am 25. Juni 2021.

Die GdP-Frauen im Bezirk Bundespolizei hatten eine ausführliche Stellungnahme zum FüPoG II erstellt – insbesondere mit Blick auf das Bundesgleichstellungsgesetz. Diese wurde in die Stellungnahme des DGB übernommen. Gemeinsam erreichten die DGB-Gewerkschaften damit wichtige Veränderungen im Gesetzentwurf, wenngleich nicht alle Forderungen durchsetzbar waren.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hatte es wiederholt Widerstand aus der Union gegeben. Dabei belegen die Schlussfolgerungen aus der Evaluation ganz klar: Da, wo es feste Quoten gibt, wirken sie.

Grundsätzliche Festlegungen im FüPoG II sind unter anderem:

Im Bereich der Unternehmen der Privatwirtschaft:
  • In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss mindestens eine Frau vertreten sein (70 börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen)
  • Zielgröße 0 Prozent für Vorstände, AR und Leitungsebenen darunter weiter möglich, aber begründungspflichtig
  • Bei fehlender Begründung für 0 Prozent oder keine Zielgröße sollen Sanktionen folgen

Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung Bund:
  • Bei Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern muss mindestens eine Frau vertreten sein (94 Unternehmen)
  • Mindestquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte

Körperschaften des öffentlichen Rechts:
  • Zukünftig mindestens eine Frau im Vorstand

Öffentlicher Dienst des Bundes:
  • Bis 2025 sollen 50 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein

Aus GdP-Sicht ist das FüPoG II zwar ein kleiner, aber immerhin ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Doch nach wie vor zu weich, zu unverbindlich, zu wenig zwingend. Insbesondere den Verzicht auf Sanktionen bei Verstoß gegen einzelne Vorgaben des BGleiG hält die Gewerkschaft mit Blick auf die Zielstellung für einen Fehler. „Die GdP wird hier weiter auf Veränderungen und Verbesserungen drängen“, sagt Erika Krause-Schöne, stellvertretende Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei und unter anderem zuständig für Gleichstellungspolitik, und ergänzt: „Die Behördenleitungen müssen ihr Engagement für Chancengleichheit und Gleichstellung intensivieren. Vier Jahre sind ein sehr kurzer Zeitraum, wenn dieses Ziel erreicht werden soll, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis zum 31. Dezember 2025 in der Bundesverwaltung.“
Gerade für die Bundespolizei mit über 50.000 Beschäftigten ist diese Zielgröße eine beträchtliche Herausforderung und bedarf daher nicht nur der Implementierung von Maßnahmen zur Zielerreichung, sondern auch konkreter Umsetzungen.

Dies fängt unter anderem bei folgenden Punkten an:
  • Es müssen endlich Fernstudiengänge für Aufstiegsmöglichkeiten in den verschiedenen Laufbahnen geschaffen werden.
  • Etablierte Förderungsmodelle, zum Beispiel das Kaskadenmodell, müssen zur Anwendung kommen.
  • Regelungen zur Vereinbarkeit, wie unter anderem der § 10 aus dem BGleiG müssen in den Behörden umgesetzt und durch betroffenes Personal beansprucht werden können.
  • Das Führen in Teilzeit muss – ungeachtet der Hierarchieebene – selbstverständlich werden, um Frauen den Anschluss an Führungspositionen zu erleichtern. Eine Führungsposition und die Wahrnehmung von Familienaufgaben schließen sich nicht aus.
  • Beurteilungen dürfen für Frauen nicht zum „Karriere-Killer“ werden. Vielmehr müssen die Richtlinien endlich geschlechtergerecht umgesetzt werden.
  • Die Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit muss verbessert werden. Auch Männer müssen mehr motiviert werden, bestehende Vereinbarkeitsregelungen auch in Anspruch zu nehmen, ohne selbst einen Karriereknick zu bekommen.
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