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DG Berlin Brandenburg

Presseanfrage vom Axel Springer SE

Berlin.

Am 05. Dezember 2020 um 20:21 Uhr erreichte unsere Direktionsgruppe eine Presseanfrage von dem Journalisten Axel Lier vom Axel Springer SE, die wir hier zur Kenntnis geben.
Diese Presseanfrage wurde vom DG Vorstand im folgenden beantwortet.

Anfrage:
Werter Herr Wendland,

wir planen einen Beitrag zum Montag unter der Sammelüberschrift „Versammlungen/Treffen“ während der Corona-Pandemie in Berlin.

Trifft es zu, dass Sie eine GdP-Mitgliederversammlung in einem Hotel in Moabit für 03.12. angesetzt und organisiert hatten?

Wenn ja, 

hatten Sie keine Bedenken, dass diese Veranstaltung – u.a. in Anbetracht der Anzahl der Mitglieder – möglicherweise durch die Behörden verboten wird?
Ist diese Versammlung im Vorfeld von den zuständigen Behörden genehmigt worden?

Wenn ja, unter welchen Auflagen?

Bestand aus Ihrer Sicht die Gefahr, dass eine solche Veranstaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zuwiderläuft?

Die Veranstaltung wurde vom Gesundheitsamt Mitte untersagt. 
Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

Es wäre toll, wenn Sie auf diese Fragen bis zum Sonntag, 6.12., 15 Uhr, antworten.

Axel Lier
Axel Springer SE
BILD/ BILD am Sonntag/ B.Z.

Antwort der Direktionsgruppe:
Sehr geehrter Herr Lier,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1.     Die Planung und Beschlussfassung zur Durchführung der Mitgliederversammlung der GdP-Kreisgruppe Bundespolizei Berlin am 03. Dezember 2020 erfolgte bereits im September 2020. Der Vorstand der Direktionsgruppe Berlin-Brandenburg hatte dann zu einem späteren Zeitpunkt die Vorbereitungsarbeiten von der Kreisgruppe fortführend übernommen.

2.     Die Veranstaltung war als „Hybrid-Veranstaltung“ in mehreren voneinander getrennten Sälen eines dafür vom Gesundheitsamt zertifizierten Hotels mit Videoübertragung zwischen den Sälen und unter Einhaltung der im Planungszeitpunkt je Saal zulässigen Personenzahl, besonderem Einlass- und Auslass-Management, den zwischen diesen Personen einzuhaltenden Abstände, dem Tragen von Masken, dem Vorhalten strenger Desinfektionsmaßnahmen und Lüftungsunterbrechungszeiten vorgesehen. Die Planung der Schutzmaßnahmen entsprach in jeder Hinsicht den vom Veranstaltungshotel mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf der Basis der Infektionsschutzverordnung amtlich vereinbarten und genehmigten Schutzkonzept für solche Veranstaltungen.

Die Wahl des Hotels erfolgte durch uns aufgrund der Tatsache, dass dort auch amtliche behördliche Veranstaltungen unter denselben strengen Schutzauflagen abgehalten werden und wir so auf ausreichende Expertise, Zuverlässigkeit und Erfahrung des Veranstalters zurückgreifen konnten.

3.     In allen Jahreshauptversammlungen seit Bestehen der GdP-Kreisgruppe Berlin der Bundespolizei 1990 wurden zu keiner Zeit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezählt. Die Planung der „Hybrid-Veranstaltung“ hatte gleichwohl Vorbereitungsmaßnahmen auch für mehr Teilnehmer an verschiedenen Orten/Räumen unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzregeln getroffen.

4.     Zum Zeitpunkt der Planung und Beschlussfassung über die Veranstaltung gab es keine Bedenken, dass die Veranstaltung nicht durchführbar sei. Sowohl der erwartete Teilnehmerrahmen als auch das vom Gesundheitsamt mit dem Veranstaltungshotel vereinbarte und genehmigte Veranstaltungskonzept sprachen dafür.

Ein „Verbot“ war nicht zu besorgen, weil die GdP zu keiner Zeit eine Veranstaltung durchgeführt hätte, die den Infektionsschutznormen widerspräche, und solches auch nicht vorhatte. Hätten uns auf unsere rechtzeitigen Nachfragen (siehe unten) amtliche Hinweise erreicht, die gegen eine Veranstaltung gesprochen hätten, so wäre diese selbstverständlich von uns abgesagt worden. Für uns hat die sichere Veranstaltungsdurchführung und die Einhaltung der amtlichen Infektionsschutzmaßnahmen für unsere Mitglieder oberste Priorität.

5.     Der Direktionsgruppenvorstand hat sich trotz der strikten Einhaltung des vom Gesundheitsamt mit dem Veranstaltungshotel festgelegten Veranstaltungsschutzkonzepts im Vorfeld nochmals schriftlich und rechtzeitig an das zuständige Gesundheitsamt gewandt, das geplante Veranstaltungskonzept vorgelegt und um Mitteilung gebeten, ob Bedenken gegen die Veranstaltung bestehen.  Grund unserer Anfrage an das Gesundheitsamt war, dass wir nach den neuen Absprachen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin am 26.11.2020 sicher gehen wollten, ob das mit dem Gesundheitsamt und dem Hotel vereinbarte Veranstaltungskonzept noch Bestand hat oder nicht. Wir haben deshalb beschlossen, im Vorfeld die Expertise der amtlichen Fachleute einzuholen, um jede Gefährdung auszuschließen.

Das Gesundheitsamt hat auf unsere schriftliche Anfrage im Vorfeld der Veranstaltung jedoch - trotz erheblichen zeitlichen Vorlaufs - keine Auflagen erteilt und die Veranstaltung auch nicht untersagt, weshalb wir davon ausgehen konnten und durften, dass dort gegen das vorgelegte Konzept keine Bedenken bestehen, weil sich andernfalls das Gesundheitsamt pflichtgemäß bei uns mit anderen Anweisungen gemeldet hätte.

6.     Die GdP hat sich zu der Frage, ob die Veranstaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zuwiderläuft oder nicht, aus Sicherheitsgründen rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung an das dafür zuständige Gesundheitsamt gewandt, weil nur dort die dafür erforderliche Expertise vorhanden ist und das Gesundheitsamt gerade dafür da ist, Veranstaltern eine fachlich eindeutige und handlungssichere Auskunft zu erteilen.

7.     Das Gesundheitsamt Mitte hat sich trotz unserer erheblich früheren Anfrage erst am Veranstaltungstag, d.h. vier Stunden vor Beginn, gemeldet und die Veranstaltung untersagt. Es wäre sicher begrüßenswert gewesen, wenn das Gesundheitsamt der GdP zeitnaher auf die rechtzeitig gestellte Anfrage geantwortet hätte. 

Die Entscheidung des Gesundheitsamtes ist gleichwohl selbstverständlich nicht zu beanstanden, da wir davon ausgehen, dass sie von den dafür berufenen Fachleuten nach pflichtgemäßer Prüfung erfolgte. 

Soviel zu Ihren Fragen von gestern Abend. Ihre Fragen und meine Antworten werde ich heute ebenfalls veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Wendland
Vorsitzender
GdP Direktionsgruppe
Berlin Brandenburg 

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