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Patches unserer BPOLD an die Frau und an den Mann gebracht

Foto: GdP

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vergangenen Wochen versandten wir an unsere GdP-Mitglieder die abgebildeten Patches mit dem offiziellen Logo unserer Behörde. Das bedeutet, dass dieses Patch als genehmigt betrachtet und damit auch getragen werden darf.

Wir als Direktionsgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzen damit einen lange gehegten Wunsch aus dem Kreis unserer Mitglieder um; nicht zuletzt deshalb, da wir um diese sichtbare Form der Identifikation, aber auch um die Sammlerleidenschaft dieser Abzeichen wissen.

So dürfen wir euch auch mitteilen, dass wir dieses Abzeichen auch an GdP-Mitglieder für den Preis von 2,- Euro weitergeben. Hierfür trägt in unserem örtlichen GdP-Vorstand Christian Hein Verantwortung. Christian Hein ist über Hausapparat 4093 oder über seinen Email-Account für Anfragen und zur Umsetzung erreichbar.

Und falls in der Erfassung unserer Mitglieder etwas schief gelaufen sein sollte, d. h., dass eine Ummeldung einer Kollegin oder eines Kollegen aus einer anderen Kreisgruppe noch nicht erfolgte und damit unsere die Mitgliederdatei nicht vollständig ist, so bitten wir um "Zuruf", sodass wir diesen "Faux pas" abstellen und den Betroffenen ihr Patch noch zustellen können. - Hierbei sind wir auf eure Mithilfe angewiesen.

Mit kollegialen Grüßen

Martin Schmitt
- Vorsitzender -

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