Änderungen im Nachweisgesetz
Mehr Transparenz für alle Arbeitnehmer*innen seit dem 01.08.2022
Kollektivvereinbarungen müssen spätestens innerhalb eines Monats bereitgestellt werden.
Verträge müssen eingehalten werden! Je konkreter Ansprüche vertraglich festgeschrieben werden, desto einfacher lassen sie sich einfordern. Deshalb begrüßen wir die neue Regelung und werden die Umsetzung zugunsten aller Mitarbeitenden, aber auch den Umgang mit „Auslegungsspielräumen“ beobachten.