Altersteilzeit – Verlängerung für Tarifbeschäftigte beschlossen, für Beamte beabsichtigt
-Vollendetes 60. Lebensjahr
-1080 Kalendertage versicherungspflichtige Tätigkeit
-Die Dauer der Altersteilzeit darf maximal 5 Jahre betragen
-Die Arbeitszeit beträgt die Hälfte des bisherigen Umfanges
-Möglich sind Block- und Teilzeitmodell, für Kraftfahrer nur Blockmodell
-Antragstellung ist zwischen 3 und 12 Monate vor Beginn möglich
-Vergütung während der Altersteilzeit:
Um 50% reduziertes, bisheriges Tabellenentgelt
Zusätzlich 20% Aufstockung Mindestnettobetrag: 83% der bisherigen Bezüge
Wie wir erfahren haben, ist geplant, die Regelung zur Altersteilzeit für Beamte in § 93 BBG zu verlängern. Um einen Gleichklang des Inkrafttretens dieser Regelung im Tarif- und Beamtenbereich zu gewährleisten, sollen die Änderungen bereits zu dem „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes" eingebracht werden. Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden.