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Altersteilzeit – Verlängerung für Tarifbeschäftigte beschlossen, für Beamte beabsichtigt

Fuldatal.

Neben der Erhöhung der Tabellenentgelte und der Sonderzahlung haben die Tarifvertragsparteien auch die unveränderte Fortführung der Altersteilzeitregelungen für die Tarifbeschäftigten bis zum 31.12.2022 vereinbart. Für den Bereich der Direktion Bundesbereitschaftspolizei bestehen in diesem Jahr 11 Möglichkeiten. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

-Vollendetes 60. Lebensjahr

-1080 Kalendertage versicherungspflichtige Tätigkeit

-Die Dauer der Altersteilzeit darf maximal 5 Jahre betragen

-Die Arbeitszeit beträgt die Hälfte des bisherigen Umfanges

-Möglich sind Block- und Teilzeitmodell, für Kraftfahrer nur Blockmodell

-Antragstellung ist zwischen 3 und 12 Monate vor Beginn möglich  

-Vergütung während der Altersteilzeit:

Um 50% reduziertes, bisheriges Tabellenentgelt

Zusätzlich 20% Aufstockung Mindestnettobetrag: 83% der bisherigen Bezüge  

Wie wir erfahren haben, ist geplant, die Regelung zur Altersteilzeit für Beamte in § 93 BBG zu verlängern. Um einen Gleichklang des Inkrafttretens dieser Regelung im Tarif- und Beamtenbereich zu gewährleisten, sollen die Änderungen bereits zu dem „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes" eingebracht werden. Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden.

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