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Jetzt Antrag stellen und Ansprüche wahren

Anrechnung von Einsatzdienstzeiten

Fuldatal.

Jetzt Antrag stellen und Ansprüche wahren. Warum? Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sagt aus, dass in der Ruhezeit (= Freizeit) keine dienstliche Beanspruchung erfolgen darf. Der Dienstherr hat seine Einsatzkräfte in deren Ruhezeit auch tatsächlich in Ruhe zu lassen. Dem steht unserer Auffassung nach unter anderem die Sicherung von persönlichen zugewiesenen und dienstlich mitgeführten Führungs- und Einsatzmittel im Einsatz entgegen. Darüber hinaus ist die Anordnung von Rufbereitschaft am auswärtigen Ort (Hotel oder andere Unterkunft) nach Auffassung der GdP nicht möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht hält an seiner früheren Definition von Bereitschaft fest. Hiernach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn sich die Beamtinnen und Beamten an einem vom Dienstherrn außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeit unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten haben. Die Rufbereitschaft am auswärtigen Ort scheidet somit aus. Diese Zeit ist als Bereitschaftsdienst 1:1 zu vergüten.

Auch in der Ruhepause (30 / 45 Minuten) hat der Dienstherr seine Einsatzkräfte tatsächlich in Ruhe zu lassen. Dem widerspricht in unseren Einsätzen Tag für Tag unter anderem die Sicherung von Führungs- und Einsatzmitteln, das Tragen der Schutzausrüstung, die Sicherung und das Mitführen von Dienstfahrzeugen sowie die Wahrscheinlichkeit der sofortigen dienstlichen Inanspruchnahme. Allein schon das „sich Bereithalten“ oder die telefonische Erreichbarkeit sind Aspekte eines Bereitschafsdienstes.

Zur Wahrung Eurer Ansprüche ist es notwendig, einen Antrag auf Geltendmachung der geleisteten Einsatzstunden zu stellen!


Woher bekommt Ihr den Musterantrag?
Wendet Euch einfach an Eure GdP-Kreisgruppen

Wann solltet Ihr diesen abgeben?

So schnell wie möglich!

Was ist bei der Abgabe zu beachten?
    • Antrag a.d.D. abgeben
    • 1 x Kopie bei Abgabe mit Eingangsstempel bestätigen lassen
    • 1 x Kopie mit dienstlichen Eingangsstempel beim Personalrat abgeben
    • Kopie gut aufbewahren

    Was ist dann noch zu tun?
    In die von der GdP zur Verfügung gestellten Exceltabelle (steht ebenfalls unter diesem Text zum Download bereit) alle Einsätze eintragen – hier die nicht angerechnete Ruhepause, die nicht vergütete Bereitschaft bei Anordnung von Rufbereitschaft und die nicht vergütete Ruhezeit in Verbindung mit der Sicherung von unter anderem persönlich zugewiesenen und dienstlichen Führungs- und Einsatzmitteln. Dazu den monatlichen EPLAN Dienstnachweis und das DBEB (Dienstbuch-Einlegeblatt) speichern bzw. drucken.

    Was passiert dann?

    Über die weitere Verfahrensweise werden wir Euch informieren.

    Downloads
    • Zum Download des Musterantrags geht es hier.
    • Zum Download der Exceltabelle für die Persönliche Nachweisführung geht es hier.
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