Jetzt Antrag stellen und Ansprüche wahren
Anrechnung von Einsatzdienstzeiten
Das Bundesverwaltungsgericht hält an seiner früheren Definition von Bereitschaft fest. Hiernach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn sich die Beamtinnen und Beamten an einem vom Dienstherrn außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeit unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten haben. Die Rufbereitschaft am auswärtigen Ort scheidet somit aus. Diese Zeit ist als Bereitschaftsdienst 1:1 zu vergüten.
Auch in der Ruhepause (30 / 45 Minuten) hat der Dienstherr seine Einsatzkräfte tatsächlich in Ruhe zu lassen. Dem widerspricht in unseren Einsätzen Tag für Tag unter anderem die Sicherung von Führungs- und Einsatzmitteln, das Tragen der Schutzausrüstung, die Sicherung und das Mitführen von Dienstfahrzeugen sowie die Wahrscheinlichkeit der sofortigen dienstlichen Inanspruchnahme. Allein schon das „sich Bereithalten“ oder die telefonische Erreichbarkeit sind Aspekte eines Bereitschafsdienstes.
Zur Wahrung Eurer Ansprüche ist es notwendig, einen Antrag auf Geltendmachung der geleisteten Einsatzstunden zu stellen!
Woher bekommt Ihr den Musterantrag?
Wendet Euch einfach an Eure GdP-Kreisgruppen
Wann solltet Ihr diesen abgeben?
So schnell wie möglich!
Was ist bei der Abgabe zu beachten?
- Antrag a.d.D. abgeben
- 1 x Kopie bei Abgabe mit Eingangsstempel bestätigen lassen
- 1 x Kopie mit dienstlichen Eingangsstempel beim Personalrat abgeben
- Kopie gut aufbewahren
Was ist dann noch zu tun?
In die von der GdP zur Verfügung gestellten Exceltabelle (steht ebenfalls unter diesem Text zum Download bereit) alle Einsätze eintragen – hier die nicht angerechnete Ruhepause, die nicht vergütete Bereitschaft bei Anordnung von Rufbereitschaft und die nicht vergütete Ruhezeit in Verbindung mit der Sicherung von unter anderem persönlich zugewiesenen und dienstlichen Führungs- und Einsatzmitteln. Dazu den monatlichen EPLAN Dienstnachweis und das DBEB (Dienstbuch-Einlegeblatt) speichern bzw. drucken.
Was passiert dann?
Über die weitere Verfahrensweise werden wir Euch informieren.
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