Arbeitszeit, G7-Gipfel 2015 in Elmau Umsetzung Urteil BVerwG
der Ruhezeiten zu 20% .
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Anträge gestellt haben oder denen rechtskräftige Bescheide vorliegen, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Freizeitausgleich.
Anträge von Ruhestandsbeamten sollen in der Bearbeitung vorgezogen werden.
Für nähere Informationen wendet euch bitte an eure Personalräte und GdP Kreisgruppen vor Ort.