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Aufstiegsverfahren gem. §§ 15 und 16 BPolLV

Fuldatal.

In der Direktion Bundesbereitschaftspolizei wurde unter Beteiligung der Gremien die endgültige Entscheidung, vorbehaltlich der Zustimmung durch diese, die Auswahl der Teilnehmer am Aufstiegsverfahren gem. § 15 BPolLV festgelegt. Wie bereits angekündigt, wurde die Anzahl der Plätze für unsere Direktion durch das Bundespolizeipräsidium gekürzt. Letztendlich können nun nur 31 Kolleginnen und Kollegen für das Jahr 2022 zum Aufstieg zugelassen werden. Unmittelbar nach den Zustimmungen der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung werden die Verfügungen erstellt und an die Ausgewählten verteilt. Parallel dazu wurde zwischen den Beteiligten Einigung erzielt, dass unsere 15 betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die durch die Kürzung der Anzahl der Aufstiegsplätze in diesem Jahr nicht zum Zuge kommen,

die Zusage für den Aufstieg 2023 erhalten sollen. Diese Entscheidung wird von uns begrüßt, da sie den Kolleginnen und Kollegen Planungssicherheit gibt und zudem zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeidet.

Gleichzeitig ist entschieden, dass der Direktion BP für das Aufstiegsverfahren gem.

§ 16 BPolLV für 2022 insgesamt 15 Plätze zur Verfügung stehen. Nach Abfrage der Zieldienstposten in den Abteilungen ist eine zeitnahe Veröffentlichung geplant. Der Lehrgang soll nach jetziger Planung im Oktober 2022 in Fuldatal beginnen.

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