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Beförderungen nach Ablauf der Probezeit

Toller GdP Erfolg für unsere Kollegen*Innen

Fuldatal.

Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei hat seit einiger Zeit die Auffassung vertreten, dass unsere jungen Kollegen*Innen nach Wegfall ihrer Probezeit nicht mehr direkt befördert werden können bzw. sollen. Die Kassenanschläge für diese Beförderungen zum Polizeiobermeister bzw. Polizeiobermeisterin sind in einer Vielzahl vorhanden und sollten somit ungenutzt bleiben. Andere benachbarte Direktionen bleiben der alten Verfahrensweise treu und führten bzw. führen Beförderungen nach Beendigung der Probezeit bei vorhandenen Kassenanschlägen weiterhin durch.

Unserer Meinung nach ein klarer Nachteil für unsere Kollegen*Innen !!   

Wir haben uns für die betroffenen Kollegen*Innen in der Direktion Bundesbereitschaftspolizei bei der Direktionsleitung eingesetzt und ein Umdenken gefordert, da hier unsere Kollegen*Innen klar benachteiligt werden und ggf. im direkten Bewerbungsverfahren mit anderen Kollegen*Innen aus unseren benachbarten Flächendirektionen den Kürzeren ziehen könnten.   Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei folgt nun unserer Auffassung und nutzt die vorhanden Kassenanschläge für Beförderungen. Somit konnten wir einen tollen Erfolg für unsere Kollegen*Innen erreichen.

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