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Evaluation der Regelung zur Anrechnung von Ruhepausen im Einsatz

Ruhepausen in Einsätzen, wo die Bundesbereitschaftspolizei gefordert ist, schwer umsetzbar und vor allem schwer vermittelbar

Fuldatal.

Die andauernde Diskussion darüber, ob in einem verbandsmäßigen Einsatz eine (echte) Ruhepause möglich ist, ist eine zunehmend nervige und überflüssige Angelegenheit. Die tatsächlichen Umstände in den Einsätzen lassen regelmäßig keine vorher planbare Pausenregelung zu. Auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich Versorgung, Räumlichkeiten und tatsächlicher Nichtverfügbarkeit der KollegInnen während der Pausen sind nicht so, dass man von einer Ruhepause reden kann. In einem Bericht an das BPOLP hat die Direktion BP dies ähnlich dargestellt. Auch nach der Auffassung der Direktion ist in der Regel davon auszugehen, dass eine reguläre Ruhepause nicht möglich ist, sondern

nur ausnahmsweise. Die aktuelle Erlasslage verursache daher einen hohen Verwaltungsaufwand.

 

Wir meinen:

Die aktuelle Erlasslage ist wirklichkeitsfremd und produziert neben unnötigem Verwaltungsaufwand permanenten Frust sowohl bei den Einheitsführern (durch den hohen Begründungsaufwand für Selbstverständlichkeiten) als auch bei unseren Einsatzkräften.

Weg damit !

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