Evaluation der Regelung zur Anrechnung von Ruhepausen im Einsatz
Ruhepausen in Einsätzen, wo die Bundesbereitschaftspolizei gefordert ist, schwer umsetzbar und vor allem schwer vermittelbar
nur ausnahmsweise. Die aktuelle Erlasslage verursache daher einen hohen Verwaltungsaufwand.
Wir meinen:
Die aktuelle Erlasslage ist wirklichkeitsfremd und produziert neben unnötigem Verwaltungsaufwand permanenten Frust sowohl bei den Einheitsführern (durch den hohen Begründungsaufwand für Selbstverständlichkeiten) als auch bei unseren Einsatzkräften.
Weg damit !