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GdP – Rechtsschutz geht in die zweite Instanz

Bad Düben.

Die bisherigen Gerichtsverfahren zur Geltendmachung von Arbeitszeitansprüchen im G 7 Einsatz (2015) sind nicht zu unserer Zufriedenheit verlaufen. Daher wurde mit weiterer Unterstützung und unter Federführung der DGB – Rechtsschutz GmbH der Weg in die zweite Instanz beschritten.

Dazu wird es im November beim sächsischen Oberverwaltungsgericht die erste Verhandlung geben. Wir werden weiter dazu berichten.

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