GdP Seniorenvertreter im Gespräch mit Präsident Sieber
Ruhestandsdaten für die kommenden Jahre sollte daher das Augenmerk der Dienststelle auf diese Situation gelenkt werden. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfasst nämlich gem. § 78 BBG auch die Ruhestandsbeamten. Nach unserer Auffassung sollten auch die RenterInnen nicht aus dieser Fürsorge herausgenommen werden.
In dem sehr konstruktiven Gespräch wurde vereinbart, dass die Direktion BP Schritte zur Verbesserung dieser Situation einleiten wird. So soll beispielsweise der nachgeordnete Bereich sensibilisiert und die Kontaktmöglichkeiten für Ehemalige verbessert werden. Angedacht wurde auch die Möglichkeit, die zuständigen AnsprechpartnerInnen in den Dienststellen der BP zu schulen und ein Funktionspostfach für Anfragen jeglicher Art einzurichten.
Wir finden: Das Gespräch war ein guter Auftakt. Wir freuen uns, dass die Direktion BP das Thema aufgreifen wird und haben unsere Unterstützung hierzu zugesagt.