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Geschafft: Zulage für Tarifbeschäftigte

Fuldatal.

Die GdP hat erreicht, dass Tarifbeschäftigte rückwirkend zum 01. Januar 2020 eine Zulage erhalten. Im Rundschreiben des BMI vom 23. Dezember 2019 ist dargelegt, dass diese Zulage auf der Grundlage des neu vom Bundestag beschlossenen Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie für vergleichbare Beamten*innen des Bundes als Stellenzulage gezahlt wird.

Diese Zulagen sind:   Entgeltgruppe Besoldungsgruppe Zulage

1   - 4 A 3   -   A5 70,00 €

5   - 9a A 6   -   A 9 90,00 €

9b - 13 A 10 -   A 13 110,00 €

Ab   14 A 14 140,00 €  

Am Beispiel einer EG 5 beträgt die Zulage damit 2,95 % des Monatsentgelts! Die Zulagen für Verwaltungsbeamte*innen sollen zeit- und inhaltsgleich auf unsere Tarifbeschäftigten übertragen werden.

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