Gespräch mit dem Präsidenten zu aktuellen Themen
strebt der Bundespolizeihauptpersonalrat gegenwärtig den Abschluss einer Vereinbarung an, um diesen ebenfalls die Möglichkeit zur Einrichtung von Langzeitarbeitskonten zu ermöglichen.
Zur Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung hatten wir uns in der letzten Verhandlungsrunde gemeinsam mit der Direktion für eine Zulage für TMHT-Kräfte und eine Erhöhung der Zulage für die Angehörigen der BFE+ eingesetzt, leider ohne Erfolg. Wir werden diese unerledigte Forderung erneut einbringen. Wir haben uns auch über die Möglichkeit einer Zulage für die Bundesbereitschaftspolizei ausgetauscht. Eine solche gibt es bereits in einigen Bundesländern. Damit sollen bereitschaftspolizeitypische Erschwernisse wie unregelmäßige und nicht planbare Arbeitszeiten oder schwierige örtliche Verhältnisse bei Einätzen abgegolten werden. Präsident Sieber zeigte sich dieser Idee gegenüber sehr offen.
Das Bundespolizeipräsidium hat die Evaluierung des Personalentwicklungskonzeptes gestartet. Hierzu wurden den Direktionen ein umfangreicher Fragenkatalog zugestellt. Auf Anregung der GdP Direktionsgruppe wurde in 2019 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Änderungsbedarfe am PEK aus Sicht der Bundesbereitschaftspolizei erarbeitete. Diese Forderungen sollen nun auch in die Evaluierung einfließen.
Aus unserer Sicht wesentliche Forderungen waren:
Die Anrechnung von Auslandsverwendungen auch unterhalb von 3 Monaten, beispielsweise bei FRONTEX-Kurzeinsätzen.
Die Bewertung von der Verwendung in Einheiten der Bereitschaftspolizei als integrative Aufgabenwahrnehmung analog den Verwendungsbereichen im Einzeldienst
Anrechnung von Verwendungen gPVD auch schon in der Probezeit
Wir möchten auch eine kritische Betrachtung der Anwendung der Bestimmungen des PEK für den Bereich der Tarifbeschäftigen. Nach unserer Auffassung wurde von den dort festgeschriebenen Möglichkeiten nur wenig Gebrauch gemacht.