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Gespräch mit dem Präsidenten zu aktuellen Themen

Fuldatal.

Am Rande der GPR Sitzung kamen die Kollegen Ludwar, Kuhn und Rupscheit mit Präsident Sieber und dem Chef der Verwaltung Fante zusammen. Zu den anstehenden Novellierungen der Arbeitszeitverordnung und der Erschwerniszulagenverordnung haben wir dabei unsere Positionen dargestellt und bei der Behörde um Unterstützung geworben. Die Arbeitszeitverordnung soll dahingehend geändert werden, dass die zeitlich befristete Möglichkeit zur Einrichtung von Langzeitarbeitskonten nach der Erprobung endgültig festgeschrieben wird. Leider hatte das BMI die Erprobung bei der Bundespolizei nicht zugelassen. Wir setzen uns dafür ein, das künftig auch bei der Bundespolizei Langzeitkonten eingerichtet werden können. Allerdings sind die Regelungen des aktuellen Verordnungsentwurfes zu eng gesteckt für die spezifischen Arbeitszeitbedingungen in der Bundesbereitschaftspolizei. Wir wollen daher eine spezielle Regelung für den Polizeibereich. Der Präsident zeigte sich diesen Überlegungen gegenüber offen. Für den Bereich der Tarifbeschäftigten

strebt der Bundespolizeihauptpersonalrat gegenwärtig den Abschluss einer Vereinbarung an, um diesen ebenfalls die Möglichkeit zur Einrichtung von Langzeitarbeitskonten zu ermöglichen.  

Zur Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung hatten wir uns in der letzten Verhandlungsrunde gemeinsam mit der Direktion für eine Zulage für TMHT-Kräfte und eine Erhöhung der Zulage für die Angehörigen der BFE+ eingesetzt, leider ohne Erfolg. Wir werden diese unerledigte Forderung erneut einbringen. Wir haben uns auch über die Möglichkeit einer Zulage für die Bundesbereitschaftspolizei ausgetauscht. Eine solche gibt es bereits in einigen Bundesländern. Damit sollen bereitschaftspolizeitypische Erschwernisse wie unregelmäßige und nicht planbare Arbeitszeiten oder schwierige örtliche Verhältnisse bei Einätzen abgegolten werden. Präsident Sieber zeigte sich dieser Idee gegenüber sehr offen.  

Das Bundespolizeipräsidium hat die Evaluierung des Personalentwicklungskonzeptes gestartet. Hierzu wurden den Direktionen ein umfangreicher Fragenkatalog zugestellt. Auf Anregung der GdP Direktionsgruppe wurde in 2019 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Änderungsbedarfe am PEK aus Sicht der Bundesbereitschaftspolizei erarbeitete. Diese Forderungen sollen nun auch in die Evaluierung einfließen.  

Aus unserer Sicht wesentliche Forderungen waren:  

Die Anrechnung von Auslandsverwendungen auch unterhalb von 3 Monaten, beispielsweise bei FRONTEX-Kurzeinsätzen.

Die Bewertung von der Verwendung in Einheiten der Bereitschaftspolizei als integrative Aufgabenwahrnehmung analog den Verwendungsbereichen im Einzeldienst

Anrechnung von Verwendungen gPVD auch schon in der Probezeit  

Wir möchten auch eine kritische Betrachtung der Anwendung der Bestimmungen des PEK für den Bereich der Tarifbeschäftigen. Nach unserer Auffassung wurde von den dort festgeschriebenen Möglichkeiten nur wenig Gebrauch gemacht.

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