Info zum ePlan für Tarifbeschäftigte
geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden unterliegen den diesbezüglichen Regelungen des TVöD, somit ist die Gutschrift auf das Gleitzeitkonto
unzulässig. Sie unterliegen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einem Stundenaufschlag und dürfen auch nicht in das Kontingent "Kappungsgrenze 31.12." einfließen.
Aufgrund der komplexen, tarifrechtlichen Bestimmungen nahm die Installation eines solchen Überstundenkontos ein wenig Zeit in Anspruch, die Einführung der neuen
ePlan Funktion ist nun zum Ende des ersten Quartals 2023 angekündigt! Wir bedanken uns bei den Kolleginnen und Kollegen des BPOLP, die dies möglich gemacht haben!