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Info zum ePlan für Tarifbeschäftigte

Fuldatal.

Die Direktionsgruppe der GdP Bundesbereitschaftspolizei hat auf ihrem letzten Delegiertentag beschlossen, sich für die differenzierte Darstellung bzw. Abrechnung der auf Anordnung mehrgeleisteten Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten stark zu machen. Hintergrund: Auf Anordnung

geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden unterliegen den diesbezüglichen Regelungen des TVöD, somit ist die Gutschrift auf das Gleitzeitkonto

unzulässig. Sie unterliegen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einem Stundenaufschlag und dürfen auch nicht in das Kontingent "Kappungsgrenze 31.12." einfließen.

Aufgrund der komplexen, tarifrechtlichen Bestimmungen nahm die Installation eines solchen Überstundenkontos ein wenig Zeit in Anspruch, die Einführung der neuen

ePlan Funktion ist nun zum Ende des ersten Quartals 2023 angekündigt! Wir bedanken uns bei den Kolleginnen und Kollegen des BPOLP, die dies möglich gemacht haben!

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