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Kraftfahrer/innen: Weitere Entgeltsicherung dank GdP

In einem Rundschreiben hat das BMI nun die im Frühjahr von der GdP erkämpfte übertarifliche Maßnahme zur Entgeltsicherung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern

Berlin - Potsdam.

So bleiben alle Betroffenen auch im ersten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie nach § 5 Kraftfahrertarifvertrag Bund im Jahr 2020 zugeordnet waren – und das unabhängig von der geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Die GdP hat sich

für diese Regelungen stark gemacht und darauf verwiesen, dass keiner und keinem Beschäftigten finanzielle Nachteile durch die in Quarantänesetzung bzw. vorübergehende Freistellung vom Dienst durch den Arbeitgeber entstehen dürfen. Alle Details zur Verlängerung findet Ihr in dem Rundschreiben der Abteilungen Z und B des BMI vom 12. November 2020 unter dem Aktenzeichen: D5-31002/17#10.

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