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Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte gefordert

Die GdP hat in den vergangenen Jahren – leider bisher erfolglos – immer wieder die Möglichkeit der Einrichtung von Langzeitarbeitskonten gefordert. Jetzt hat das BMI der Bundespolizei gestattet, Langzeitkonten für die Beamten gem. § 7 a AZV einzurichten. Das ist für uns ein guter Anlass, auch Regelungen für den Tarifbereich gem. § 10 Abs. 6 TVÖD zu eröffnen. Die Möglichkeiten nach dem Tarifvertrag bestehen schon seit langem und ermöglichen sogar noch weitergehende Regelung als die AZV. Wir möchten, dass nun zeitnah Verhandlungen über für Beamte und Tarifbeschäftigte aufgenommen werden. Was versteht man unter einem Langzeitkonto gemäß dem TVÖD?

Ein Langzeitkonto ermöglicht das Ansammeln von Zeitguthaben aus Überzeitarbeit, Bereitschaft und Überstunden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Teil des Urlaubs anzusparen. Auch Zeitzuschläge und andere Zuschläge können vom Geldwert in Zeitguthaben auf das Langzeitkonto „eingezahlt“ werden.

 

Bei den Möglichkeiten der Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto kann der Rahmen großzügig für die Arbeitnehmer gestaltet werden. Damit eröffnen sich beispielsweise gute Möglichkeiten, in Lebensphasen, in denen eine erhöhte Präsenz innerhalb der Familie erforderlich ist (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen), mehr Freiraum für diese Aufgaben zu haben.

 

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