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Praxistipp: Anzeige von Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bitte beachten: Für die Inanspruchnahme dieser positiven Neuregelung in der AZV Bund ist es erforderlich, die Reisezeiten mittels eines Vordruckes beim zuständigen Bearbeiter für ePlan anzuzeigen.
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