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Steuerentlastungsgesetz 2022 - Rückwirkende Zahlungen kommen

Dienstleistungszentrum des BVA informiert

Fuldatal.

Im Rahmen des Ende Mai 2022 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetzes 2022 wurden u. a. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben. Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Steuerentlastungspaketes hat der Abrechnungsprogrammbetreiber das BVA informiert, dass demnach der seit 01.01.2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug zu korrigieren ist und es zu Rückrechnungen kommen wird.

Die Rückrechnungen im Abrechnungsverfahren werden zum Abrechnungsmonat Juli 2022 (Statusgruppe Tarif) bzw. August 2022 (Statusgruppe Besoldung) wirksam.      

Von diesen Rückrechnungen Betroffene werden durch einen Hinweistext auf der Bezügemitteilung informiert.      

Ergänzend zu diesen Informationen wird darauf hingewiesen, dass nach gesonderter Auskunft des Abrechnungsprogrammbetreibers die Auszahlung der Energiepreispauschale für den Abrechnungsmonat September 2022 (Tarif) bzw. Oktober 2022 (Besoldung) vorgesehen ist.

 

Text und Quelle: Dienstleistungszentrum BVA

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