Steuerentlastungsgesetz 2022 - Rückwirkende Zahlungen kommen
Dienstleistungszentrum des BVA informiert
Die Rückrechnungen im Abrechnungsverfahren werden zum Abrechnungsmonat Juli 2022 (Statusgruppe Tarif) bzw. August 2022 (Statusgruppe Besoldung) wirksam.
Von diesen Rückrechnungen Betroffene werden durch einen Hinweistext auf der Bezügemitteilung informiert.
Ergänzend zu diesen Informationen wird darauf hingewiesen, dass nach gesonderter Auskunft des Abrechnungsprogrammbetreibers die Auszahlung der Energiepreispauschale für den Abrechnungsmonat September 2022 (Tarif) bzw. Oktober 2022 (Besoldung) vorgesehen ist.
Text und Quelle: Dienstleistungszentrum BVA