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Tagung der GdP-Tarifbeauftragten der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei

Oberhof.

Vom 20.08. - 22.08.2019 trafen sich die Tarifbeauftragten der Kreisgruppen der Bundesbereitschaftspolizei zu einer dreitägigen Fachtagung in Thüringen. Zentrales Thema war das Eingruppierungsrecht. Auch im Hinblick auf die Ausschöpfung der durch die GdP erreichten 1000 Stellenhebungen im Haushalt 2019 ist es wichtig, mit Fachwissen in diesem Thema ausgestattet zu sein.

Nur so können die Personalräte mit den Dienststellen die Möglichkeiten nutzen und eine sachgerechte Eingruppierung vornehmen. Die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Bestellung von Vorarbeitern/-innen war ein weiteres Thema.

Mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Tarifbeschäftigten wurde von fast allen Teilnehmern beklagt. Nach dem Motto „nicht angeschissen ist genug gelobt“ werde die Arbeit der Tarifbeschäftigten gar nicht wirklich beachtet, solange es läuft. Die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes sei für den Tarifbereich nicht erkennbar. Wahrscheinlich seien sich viele Vorgesetzte gar nicht darüber bewusst, dass das PEK auch Regelungen für die Arbeitnehmer enthalte.

Sichtbares Zeichen dafür ist nach einhelliger Meinung auch, dass in den meisten Dienststellen keine Mitarbeitergespräche mit den Tarifbeschäftigten geführt werden, obwohl das PEK diese für alle Beschäftigten vorschreibt.   

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