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Tarifverhandlungen 2020 – Einigung erzielt

Potsdam.

Als einen insgesamt akzeptablen Tarifabschluss in Pandemiezeiten hat der Tarifexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und stellvertretende Bundesvorsitzende René Klemmer das Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezeichnet. Der nach intensiven Gesprächsrunden letztlich den Arbeitgebern abgerungene Kompromiss bringe auch den Polizeibeschäftigten ein Stück Wertschätzung für ihre in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit, sagte Klemmer am Sonntagmittag in Potsdam nach einem dreitägigen Gesprächsmarathon. In Zeiten, in denen massive Warnstreiks angesichts des Coronavirus nur in Grenzen zu organisieren waren, hätten die Kolleginnen und Kollegen trotzdem ihren Unmut über viele unerfüllte Versprechungen in jüngster Vergangenheit

zum Ausdruck gebracht.

Klemmer betonte: „Selbstverständlich sind wir uns einig, dass wir uns ein besseres Tarifergebnis gewünscht hätten. Jedoch ist das Ergebnis im Vergleich zum ersten Angebot der Arbeitgeber deutlich verbessert worden. Die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter haben sich in allen drei Verhandlungsrunden kämpferisch gezeigt, um die Verhinderungshaltung der Arbeitgeberseite aufzubrechen.“

Die Einigung der Tarifparteien sieht im Einzelnen vor (Auszug):

Die Tabellenentgelte werden ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und ab 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

Tarifbeschäftigte erhalten noch 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt für die Entgeltgruppen 1 bis 8 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro, und für die Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro. Auch die BeamtInnen sollen die Sonderzahlung erhalten. Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A8 600 €, A 9 – A 12 400 € und A 13 – A 15 200 €. Diese Zulage erfolgt steuerfrei, soweit nicht schon andere Zulagen in Höhe von 1500 € gezahlt wurden.

Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. April 2021 um 25 Euro und ab 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht. Die Übernahme von Auszubildenden wird ab 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Die Tarifverträge werden mit Wirkung zum 1. September 2020 in Kraft gesetzt und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Weitergehende Ergebnisse für den Bereich der Kommunen und den Pflegebereich findet ihr auf https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/Bundespolizei_Home .

Diese Regelungen gelten für die Tarifbeschäftigten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Ergebnis auch auf die BeamtInnen übertragen wird.

 

 

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