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Unterbringung im Einsatz Ostgrenze

Fuldatal.

Ein Unterschied zwischen Ost – und Südgrenze, bei der Unterbringung von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei in mehrtägigen Migrationseinsätzen? Warum sollten unsere Kolleginnen und Kollegen bei ähnlichen Arbeitsbedingungen im Einsatz Ostgrenze in Doppelzimmern untergebracht werden? Der Einsatz ist 1:1 vergleichbar wie an der Südgrenze bzgl. der Belastungen! Das Referat 73 sah hier dennoch einen Unterschied und verweigerte eine entsprechende Unterbringung unserer Kräfte im Migrationseinsatz Ostgrenze, in Einzelzimmern. Unmittelbar nachdem diese Thematik durch unsere GdP geführten Personalräte bekannt wurde, haben wir im Dialog mit der Direktionsleitung und Referat 73

nach Lösungen gesucht. Schlussendlich musste sich unser GdP Bezirksvorsitzender Andreas Roßkopf direkt an Dr. Romann wenden. Dieser entschied, dass die Unterbringung analog der Regelungen Südgrenze auch für den Einsatz Ostgrenze gilt.

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