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Untersuchungen vor Ernennung zum/zur BaL

Fuldatal.

Auf der Grundlage einer Verfügung des BPOLP hat die Direktion BP im Dezember 2019 die neuen Bestimmungen für den eigenen Geschäftsbereich umgesetzt. Die Verfügung des BPOLP sah vor, dass der SMD nur noch anhand eines auszufüllenden Anamnesebogen die Erforderlichkeit einer Untersuchung prüft. Aber auch die Dienststelle kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Untersuchung veranlassen.

Dies können nicht unerhebliche Fehlzeiten während der Probezeit sein, die auf eine gesundheitliche Nichteignung hinweisen könnten, oder sonstige Auffälligkeiten (verminderte körperliche Leistungsfähigkeit, psychische oder physische Einschränkungen…) sein. Fazit: Fit bleiben!   Die Verfügung der Direktion BP sah vor die Begrifflichkeit „nicht unerhebliche Fehlzeiten“ zu konkretisieren und auf 20 Tage pro Jahr festzulegen. Diese „Verschärfung“ wollten wir nicht mittragen und haben bei der Direktion auf eine Streichung gedrängt. Die Direktion hat die Verfügung vom Dezember 2019 daraufhin zurückgenommen und diesen Passus gestrichen.

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