Was muss ich BEACHTEN bei Schadensfällen
- 1. Schritt: Kontakt mit dem Personalrat oder GdP Vorstand aufnehmen.
2. Schritt: Vordruck Schadensmeldung hier IMMER die Beteiligung des Personalrates mit JA ankreuzen und vor Abgabe der Schadensmeldung diese mit dem Personalrat oder GdP Vorstand besprechen.
- WICHTIG: Keine Zahlungen an den Dienstherrn oder Dritte vorab leisten
- 3. Schritt: Kopie der Schadensmeldung als Eingabe von Beschäftigten Euren Personalräten vor Ort geben
- 4. Schritt: Kopie der Schadensmeldung Euren GdP Vorstand vor Ort geben, damit diesen den Schaden an den Bezirk Bundespolizei melden können.
- 5. Schritt: Weiteres Vorgehen dann eng mit Euren Personalrat und/oder GdP Vorstand in unseren Einsatzabteilungen besprechen
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