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Was muss ich BEACHTEN bei Schadensfällen

Fuldatal.

Bei einem Schaden sind unsere GdP Mitglieder durch unsere GdP Regressversicherung abgesichert. Damit die Versicherung die Ansprüche des Dienstherrn übernimmt, müssen einige Sachen beachtet werden.

- 1. Schritt: Kontakt mit dem Personalrat oder GdP Vorstand aufnehmen.

2. Schritt: Vordruck Schadensmeldung hier IMMER die Beteiligung des Personalrates mit JA ankreuzen und vor Abgabe der Schadensmeldung diese mit dem Personalrat oder GdP Vorstand besprechen.

- WICHTIG: Keine Zahlungen an den Dienstherrn oder Dritte vorab leisten

- 3. Schritt: Kopie der Schadensmeldung als Eingabe von Beschäftigten Euren Personalräten vor Ort geben

- 4. Schritt: Kopie der Schadensmeldung Euren GdP Vorstand vor Ort geben, damit diesen den Schaden an den Bezirk Bundespolizei melden können.

- 5. Schritt: Weiteres Vorgehen dann eng mit Euren Personalrat und/oder GdP Vorstand in unseren Einsatzabteilungen besprechen

Ihr habt Fragen? Meldet Euch einfach.

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