Durch jahrelange intensive Gespräche konnte durch die GdP durchgesetzt werden, dass die aktuelle „Rahmenanweisung zur Sicherung von Behörden, Dienststellen, Einheiten und sonstiger Einrichtungen der Bundespolizei“ (RA-SeE) es wieder zulässt, bei entsprechender Begründung, die Bewachung der Liegenschaften der BPOL durch eigene Pförtner/Wächter sicherzustellen. Bisher war es so, dass nach Ausscheiden eines Beschäftigten die Stelle nicht nach besetzt sondern privatisiert wurde. Wir konnten erreichen, dass zukünftig an der Akademie und den AFZ´en keine Privatisierung mehr erfolgt und sogar zahreiche zusätzlicheStellen für Pförtner/Wächter eingerichtet wurden.
Dadurch konnte zumindest in diesem Bereich ein weiterer Stellenabbau und das Prinzip der immer weiter um sich greifenden Privatisierung verhindert werden.