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Aufgaben des Zolls unterliegen keinem Ranking

Die Mär von den „originären Aufgaben“

Bonn/Hilden.

„Der Zoll ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Sicherheitsstruktur. ... Die originäre Aufgabe des Zolls ist es jedoch, Steuern und Zölle einzunehmen. Denn damit wird die Leistungsfähigkeit unseres Staates und Europas gesichert“, erklärt Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamtes Duisburg, im „Behörden Spiegel newsletter Netzwerk Sicherheit“ vom 07.06.2022.

Die Unterteilung in „originäre“ und „übertragene“ Aufgaben gehört wie auch die Betonung, der Zoll sei eine „zivile Verwaltung/Behörde“ zu den über Jahrzehnte gepflegten internen sinnbefreiten Phrasen im Zoll. Während die Erkenntnis, dass Verwaltungen, wozu auch die Polizeibehörden gehören, in Deutschland allesamt und nur „zivil“ sind und der Zoll hier keine Besonderheit gegenüber anderen Behörden hat, wird das „Zivile“ im Zoll dann oft und gern als Argument für fragwürdige Angrenzungen bei Dienstkleidungen und Uniformen sowie bei den Melde- und Befehlswegen herangezogen. Der Hinweis auf „originäre Aufgaben“ wird zudem gern auch zur Abstufung verschiedener Aufgaben des Zolls herangezogen. Manche unterscheiden immer wieder in irriger Weise zwischen „originären“ und „übertragenen“ Aufgaben und verkennen, dass es kein Ranking der Aufgaben gibt. Die Mär, dass Kriminalitätsbekämpfung gegenüber der Zoll- und Steuervereinnahmung nachrangig ist, weil Kriminalitätsbekämpfung eine Art Annex der Steuererhebung ist, hält sich hartnäckig. Der Zoll ist auch keine reine Finanzverwaltung.

Frau Imhof meint womöglich mit ihrer Formulierung, dass der Zoll „wichtiger Bestandteil der deutschen Sicherheitsstruktur“ sei, aber das Erheben und Verwalten von Steuern und Zöllen seine „originäre“ Aufgabe sei, weil er damit die Leistungsfähigkeit Deutschlands und Europas – also nicht nur der EU – sichere.

Wir meinen, der Zoll hat die ihm sämtlich durch Gesetz übertragenen Aufgaben gleichrangig als seine eigenen Aufgaben wahrzunehmen. Der Zoll leistet damit unverzichtbare Beiträge zur Inneren Sicherheit und zur Sicherung der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. „Sichere Einnahmen – Sicherer Staat“ überschrieben wir schon vor Jahren Konzepte der GdP zur Modernisierung des Zolls.

Laut Duden steht „originär“ für ursprünglich oder „grundlegend neu; eigenständig“. Es kann dahinstehen, ob dem Zoll nun z.B. Aufgaben in der Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Neunzigern des letzten Jahrhunderts zugewiesen wurden, während z.B. die Erhebung der Zölle bereits bei Gründung der Bundesrepublik zu seinen Aufgaben zählte. Maßgeblich für die Erledigung der Aufgaben, für die dazu notwendige Verwaltungsstruktur, für die benötigten Arbeitsmittel und auch für das derzeit in einer Arbeitsgruppe behandelte Selbstbild des Zolls ist der Umstand, dass ihm diese per Gesetz übertragen worden sind. Der Zoll muss deshalb so aufgestellt sein, dass er einerseits seine Aufgabe als Finanzverwaltung, andererseits aber auch als Behörde mit dem Zoll zugewiesenen polizeilichen Aufgaben optimal erledigen kann. Es wäre nicht hinnehmbar, die organisatorisch bedingte Schwächung des einen oder anderen Aufgabengebiets mit der Bedeutung oder gar dem Zeitpunkt der jeweiligen Aufgabenzuweisung zu begründen. Ganz abgesehen davon, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Zoll bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche sichtlich stärken will, was angesichts bisheriger Schwerpunktsetzungen durch die Führung im Zoll auch dringend notwendig erscheint.

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