Zum Inhalt wechseln

Aufgabenwahrnehmung gewährleisten - Schutzmaßnahmen der Regierung umsetzen

Hilden.

###UPDATE### - Mit Verfügung vom 20.03.2020, O 1504 - Kontaktgruppe Corona, hat Präsidentin Colette Hercher reagiert und entsprechende Regelungen verfügt. - ###UPDATE###

Im Lichte der strengen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zum Zwecke der Eindämmung der Corona-Pandemie gilt es, auch im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, Bewegungen außerhalb der Wohnungen und Zusammenkünfte jeder Art auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Dazu zählt, nur das jeweils zwingend erforderliche Personal in die Dienststellen zu beordern und die in der Dienststelle dann nicht notwendigen Kräfte in häusliche Bereitschaft unter Anrechnung ihres Tagesdienstmaßes zu versetzen (Einsatzreserve).

Bundeskriminalamt und Bundespolizei haben bereits entsprechende Regelungen getroffen.

In diesem Zusammenhang stellen wir uns gegen jede Form der in diesen Tagen völlig unangebrachten Neiddebatten um mögliche Freistellungen oder Entbindung von Anwesenheitspflichten. Soweit unter den ohnehin nicht als Urlaub oder Freizeit zu empfindenden Rahmenbedingungen Kolleginnen und Kollegen aus sachlicher Erwägung nicht ihren sonstigen Dienstpflichten nachgehen können und sollen, erleben sie nach unserem Verständnis keinen Vorteil gegenüber den aufgrund der Aufgabenlage unabkömmlichen Kräften. Schließlich geht es neben der vorrangigen Eindämmung der Pandemie auch um die Bereitstellung und den Erhalt von Einsatzreserven.

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, hat heute die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher gebeten, sinngemäßen Anwendung der Regelungen für die Bundespolizei in ihrem Hause zu verfügen.

This link is for the Robots and should not be seen.