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Coronavirus stellt auch den Zoll vor große Herausforderungen

Diesen Herausforderungen muss auch die Führung gerecht werden

Berlin/Hilden
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Das Coronavirus legt aktuell im Stundentakt immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens lahm. Manche Bereiche gewollt, manche zufällig, manche unabsichtlich. Gleichzeitig sind dabei alle Behörden im Bund und in den Ländern und Gemeinden, die 24/7 konkrete Verantwortung für die Innere Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Versorgung und Sicherung der Logistik sowie die Kontrolle möglicher Warenverkehre, Rettungs- und Gesundheitsdienste, Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen haben, gefordert.

Der Zoll ist nicht mit allen gesetzlichen Aufgaben, die ihm zugewiesen sind, Teil dieses erforderlichen Notfallmanagements. Nicht alle Bereiche im Zoll sind systemrelevant. Aber in anderen Teilen muss der Zoll seine Aufgaben zwingend weiter wahrnehmen oder ggf. andere Behörden unterstützen. Bis heute gibt es dazu keinen erkennbaren Plan. Während andere Behörden sehr früh bereits den sogenannten „Plan B“ diskutierten und auch angekündigt haben, der sich jetzt aktuell sehr dynamisch weitentwickelt und immer wieder der Lage angepasst wird, erfahren die Kolleginnen und Kollegen im Zoll bisher nichts, was den Charakter einer deutlichen Weisung „von oben“ hätte. Sie erleben, wie sich um sie herum alles bewegt, nur im Zoll noch nichts.

Denkbar wäre hier zur Aufrechterhaltung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit des Zolls und zur Senkung der Infektionsamplitude in der Gesellschaft insgesamt, zunächst alle Beamtinnen und Beamten, die nicht zwingend für die Aufrechterhaltung der ständig zu gewährleistenden Aufgaben im Zoll erforderlich sind, entweder in Heimarbeit zu schicken oder, wo das nicht möglich ist, in die Dienstbefreiung. Auf diese könnte dann zurückgegriffen werden, wenn andere infektionsbedingt der Reihe nach ausfallen. Angesichts der zu erwartenden Ansteckungszahlen von 60-80% der gesamten Bevölkerung müssen wir auch im Zoll davon ausgehen, dass nach und nach immer wieder Kolleginnen und Kollegen für einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen ausfallen werden.

Gefährdete Risikogruppen sollten einen besonderen Schutz im Rahmen der Fürsorge bekommen.

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