Den Zoll modern aufstellen
Die GdP mischt sich ein!
Nicht nur die FIU bereitet große Sorgen bei der Geldwäschebekämpfung. Dem Bürger lässt sich z.B. auch nicht erklären, dass aufgrund gesetzlicher Mängel durch wirre Gesetzgebung und behördliche Fehlstrukturen eine Streifenwagenbesatzung des Zolls bei der Feststellung eines Geldwäscheverdächtigen im Anschluss an die Kontrolle keine strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung durchführen darf. Stattdessen muss erst die Kriminalpolizei des Zolls (Zollfahndungsdienst) anrücken, um das Verfahren einzuleiten und das Geld, ggf. auch Transportmittel, Mobiltelefone etc. nach der Strafprozessordnung sicherzustellen und die Person vorläufig festzunehmen. In der Nacht rücken sie dann in der Regel sogar aus dem Bett an, während die Streifenwagenbesatzung, die das genauso gut könnte, danebensteht und wartet. Das ist der Führung im Zoll seit Jahren bekannt. Ändern wollte sie das bisher aber nicht. Auch wenn es nur ein Beispiel von vielen ist, zeigt es deutlich die untaugliche Situation im Zoll, dessen Führung seine Polizeiaufgaben nie richtig ernst nimmt. Und deswegen dümpelt der Zoll auch so vor sich hin und lebt nur noch von dem ungebrochenen Einsatzwillen vieler engagierter Kolleginnen und Kollegen, die trotz besonders widriger Umstände ihren Beruf dennoch äußerst ernst nehmen. Zur Bundestagswahl legt die GdP daher ein Konzept vor, das den Zoll in die Zukunft führen und modern aufstellen könnte. Auf unserer neuen Webseite unter
kann man sehen, wie sich die Zollbehörden auf der Ortsebene wesentlich professioneller aufstellen lassen. Der Kerngedanke der Neuorganisation des Zolls ist die straffe Bündelung der polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste in polizeitypischen Behördenstrukturen unter dem Dach des Zollkriminalamtes mit nachgeordneten Direktionen mit Inspektionen, Kommissariaten und Wachen zu einer modernen Finanzpolizei sowie einer schlanken Finanzverwaltung mit den Hauptzollämtern zur Erhebung der Zölle und Steuern unter dem Dach der Generalzolldirektion. Neben den organisatorischen Änderungen umfasst das Konzept auch die neue Aufgabe der präventiven Finanzermittlung nebst Befugnissen und die engere Verzahnung zwischen den Steuerfahndungen der Länder und der neuen Finanzpolizei.
Vorschlag zur gesetzgeberischen Gestaltung
Zur Umsetzung des Organisationsvorschlages hat die GdP mit wissenschaftlicher Begleitung einen Entwurf zur Neufassung des Zollfahndungsdienstgesetzes erarbeitert: