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Der Zoll kommt nirgendwo in Schwung

Hilden/Berlin.

Im Sommer 2019 bekam der Zoll für den Arbeitsbereich “Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS“ ein neu gefasstes Gesetz zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das unter anderem um neue Aufgaben, wie den Kindergeldbetrug und weitere Kontroll- und Ermittlungsaufgaben gegen Menschenhandel und Arbeiterstriche, ergänzt wurde. Auch die Neufassung des Zollfahndungsdienstgesetzes ist aktuell im Bundestag in der Pipeline. Und doch kommt der ganze Apparat im Zoll bis heute nicht in Schwung.

In der FKS fehlt es bis heute an einer sachgerechten strategischen Aufstellung und Ausrichtung, mangelnder technischer Ausstattung, einer Personalverteilung in der Fläche, die sich nicht an den tatsächlichen kriminalgeographischen Fakten und Erfordernissen orientiert, einer unzureichenden IT (ProFis als kriminalpolizeiliche Datenbank, Auswertesoftware, Digitale Forensik), viel zu geringen Zugriffsmöglichkeiten auf polizeiliche Datenbanken und zu guter Letzt an ausreichendem Personal. Von den im Jahr 2019 knapp 8.300 möglichen Stellen sind gerade mal etwas mehr als Dreiviertel mit knapp 6.400 besetzt. Bis zum Jahr 2030 sollen weitere 3.500 dazu kommen. Aber: „Mehr Personal in untaugliche Strukturen mit unzureichender strategischer Ausrichtung und einer Personalverteilung, die sich an sachfremden Erwägungen orientiert, ergibt derzeit keinen Sinn“, mahnt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. „Diese Entwicklung macht den Zoll nur teuer, aber nicht effektiv, zumal die Einheiten im Kontroll- und Zollfahndungsdienst auch im großen Maße unterbesetzt und strategisch falsch aufgestellt sind. Hier fehlen ebenfalls mindesten 3.000 Stellen.

Die FKS, aber auch die Kontrolldienste, sind nach Überzeugung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in den Hauptzollämtern sachfremd angegliedert. Die Anbindung der FKS bei deren Einrichtung in den Hauptzollämtern folgte auch nicht den strukturnotwendigen Aspekten. Auch heute noch wird das äußerst engagierte Personal sachfremd auf die Standorte verteilt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weigert sich dennoch, wenigstens darüber nachzudenken, ob es nicht – wegen der gemeinsamen Aufgabe einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung – effektiver wäre, Zollfahndung, Kontrolldienste und Finanzkontrolle Schwarzarbeit unter Beibehaltung der Standorte zusammenzulegen. Wie einfach wäre es, zunächst durch Organisationserlass, sämtliche vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben des Zolls in der Direktion VIII (Zollkriminalamt) zu bündeln und von dort die Ortsebene in allen vollzugspolizeilichen Aufgaben sachgerecht zu organisieren, zu steuern und zu stützen. Den aktuell formulierten Sorgen, dass die demnächst fast 12.000 Beschäftigten der FKS eine erdrückende Dominanz gegenüber den klassischen Zollaufgaben der Zollfahndungs- und der Kontrolleinheiten bekommen, sieht die GdP gelassen entgegen. Denn mit einer solchen Entscheidung könnte es endlich gelingen eine schlagkräftige und gebündelte Vollzugsbehörde im Zoll zu schaffen. Mit einer dann auch polizeifachlich geschulten und erfahrenen Führung könnte die bisherige weit verzweigte und unflexible Sparten- und Patchworkstruktur mit all ihren organisatorischen und beamtenrechtlichen Nachteilen für das Personal und die Aufgabenerfüllung, die bisher das Denken in den Köpfen der Führung prägt, überwunden werden.

Aus der FKS neben den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern eine dritte und damit weitere selbstständige Vollzugsbehörde zu schaffen ist zu kurz gesprungen. Statt die Vollzugsdienste in drei verschiedenen Säulen zu organisieren, empfiehlt die GdP die sachgerechte Bündelung aller Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste in einer Säule. Ansonsten stünden die Zollfahndungsämter als selbstständige Kriminalpolizei weiterhin für sich alleine, die FKS wäre eine zusätzliche und eigenständige Behörde und würde mit ihren Ermittlungsaufgaben neben der Zollfahndung als Kontroll- und Ermittlungsdienste operieren und zu guter Letzt verblieben die Kontrolleinheiten der SGe C als einzig übriggebliebene Vollzugsdienste in den Hauptzollämtern; in manchen dann nur eine KEV. „Eine Dreiteilung der Vollzugsdienste statt einer konsequenten Bündelung aller Vollzugsdienste würde den Zoll wegen der dann notwendigen Doppel- und Dreifachstrukturen im Vollzugsdienste nur noch mehr verteuern und verkomplizieren, als es heute schon der Fall ist“, warnt Buckenhofer weiter.

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