Ehrliche Bestandsaufnahme oder Gefälligkeitsgutachten?
Partnerschaft Deutschland GmbH mit Evaluierung des Projekts „Generalzolldirektion“ beauftragt
Bereits am 5. November 2015 winkte der Bundestag das Gesetz durch. Reden wurden von den Abgeordneten nicht gehalten, sondern lediglich zu Protokoll gegeben. Die GZD wurde zum 1. Januar 2016 errichtet.
Vier Jahre später steht nun die obligatorische Evaluierung des Projektes an. Durchführen wird sie die bundeseigene Beratungsfirma Partnerschaft Deutschland GmbH. Hört man den Kolleginnen und Kollegen – insbesondere auf den Fluren der GZD – zu, müsste sie feststellen, dass die seinerzeit von der GdP geäußerte Kritik mehr als berechtigt war. Unübersichtliche Strukturen und Zuständigkeiten, langwierige Mitzeichnungsprozesse, unterschiedliche IT-Systeme und Intranetangebote wiederlegen das damalige Versprechen von Verschlankung, Effizienzsteigerung, kürzeren Wegen und Stärkung der Ortsebene. Das untaugliche und viel zu behäbige „Patchwork“ im gesamten Zoll findet hier seine denkbar schlechteste Entsprechung in den Chefetagen der oberen Führungsebene.
Interessant wird auch der Blick auf die „Behörden-Matrjoschka“ Zollkriminalamt. Die „entkernte“ und als „Behörde in der Behörde“ GZD um ihre sachlich und rechtlich notwendige Eigenständigkeit gebrachte Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes wurde zwischenzeitlich mit der Financial Intelligence Unit (FIU) um eine „Behörde in der Behörde in der Behörde“ erweitert. Auch hier hat sich die Befürchtung, dass die notwendige funktionale Einbindung dieser bisher selbstständigen Behörde mit ihren nachgeordneten Zollfahndungsämtern in die Sicherheitsarchitektur des Bundes erheblich leiden würde, bestätigt. „Das ZKA ist eben nicht nur eine ‚Marke‘, die innerhalb eines Konzerns beliebig verschoben werden kann, sondern eine wichtige Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörde des Bundes“, stellt der Vorsitzende der GdP-Zoll Frank Buckenhofer fest. „Wir haben 2015 mit unserer Kritik im Finanzausschuss Recht behalten.“