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#GdPimPersonalrat

Evaluierung der Generalzolldirektion

AUS DEN FRAKTIONEN IM HPR UND BPR

Berlin / Bonn.

Am 07.05.2020 fand die erste ordentliche Sitzung des neu konstituierten Hauptpersonalrates beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) statt. Frau Dr. Jakobs, Leiterin des Referats III A4, sowie Herr Henter, Leiter des Referats Z A 1, informierten das Gremium über den weiteren Ablauf der Evaluierung der Generalzolldirektion (GZD).

Die bundeseigene Beratungsfirma Partnerschaft Deutschland GmbH führt im Auftrag des BMF die obligatorische Evaluierung der zum 1. Januar 2016 errichteten GZD durch (wir berichteten am 29.02.2020).

In Einzel- sowie Gruppeninterviews, mit Fragebögen sowie Befragungen von Focus-Gruppen soll der Erfolg der seinerzeit angestrebten Ziele überprüft werden. Auch wenn das BMF wie üblich versichert, dass die Befragungen unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Regelungen erfolgen werden und die Anonymisierung der Daten stets gewährleistet sei, liegt das Augenmerk der GdP-Personalvertreter auf deren Inhalten. Die Abgrenzung zwischen Fragebögen im Rahmen von Arbeitsablaufuntersuchungen oder Organisationsuntersuchungen zu den der Mitbestimmung des zuständigen Personalrats unterliegenden Personalfragebögen (§ 75 Abs. 3 Nr. 8 und 76 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG) verläuft zuweilen fließend. Die GdP-Personalvertreter werden deshalb unter anderem auf die tatsächliche umfassende Anonymisierung der Daten - auch bei der Auswertung der Interviews - achten. Dies ist ohnehin für eine ehrliche Bewertung der Antworten der zu befragenden Führungskräfte notwendig.

Die beiden Projektbeteiligten des BMF sicherten die Beteiligung des Hauptpersonalrats während der gesamten Evaluierungsdauer zu. Transparenz sollte nach Auffassung der GdP-Personalvertreter durchgehend gewährleitet sein. In diesem Zusammenhang ist es allerdings schon beachtlich, dass die bei der betroffenen GZD gebildeten Personalräte einschließlich des auch für die nachgeordneten Haupt- und Zollfahndungsämter zuständigen Bezirkspersonalrats, bei der Auftaktveranstaltung zu Jahresbeginn lediglich Zaungäste waren.

Das Ergebnis der Evaluierung dürfte spannend werden. Bisher wird die GZD geprägt durch unübersichtliche und überlappende Zuständigkeiten, behäbige Strukturen, langwierige Mitzeichnungsprozesse und unterschiedliche IT-Systeme. „Die von vielen Kolleginnen und Kollegen im Alltag wahrgenommene unbefriedigende Situation in der Führungsbehörde des Zolls bestätigt die bereits 2015 geäußerte Kritik der GdP und wiederlegt auch deutlich das damalige Versprechen von Verschlankung, Effizienzsteigerung, kürzeren Wegen und Stärkung der Ortsebene“, erklärt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll.

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