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Frauengruppe


Bundesfrauenkonferenz 2019

Ansprechpartnerinnen: Kathrin Arnold und Stefanie Klingenberg

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Gewalt in sozialen Nahbeziehungen – „Häusliche Gewalt“

In den Fällen Häuslicher Gewalt ist es vielen Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere auch aufgrund der emotionalen Bindung schwer möglich, sich aus eigener Kraft aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. In vielen Fällen Häuslicher Gewalt handelt es sich deshalb erfahrungsgemäß nicht um ein einmaliges Übergreifen, sondern um wiederkehrende oft an Intensität zunehmende Gewaltdelikte. Trotzt schlimmster Folgen schaffen es erwiesener Maßen die Betroffenen oft allein nicht, den Kreislauf von Demütigung, Versöhnung und Gewalt allein zu durchbrechen. Dies hat gravierende persönliche, aber auch gesellschaftliche Auswirkungen. Deshalb benötigen diese Menschen Hilfe in Form von Schutz und Beratung, aber auch konsequentes staatliches Handeln, um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Akute Pflege erfordert eine schnelle Organisation für den zu Pflegenden, aber auch für die berufstätigen Angehörigen um die notwendigen Organisationsschritte einzuleiten. Ab dem 1. Januar 2015 wird mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – das entsprechende Änderungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) vorsieht – eine verbesserte rechtliche und finanzielle Absicherung von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten erreicht.

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