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GdP im Personalrat

Informationen aus den Fraktionen im Haupt- und Bezirkspersonalrat

Berlin/Bonn/Hilden.

Beendigung der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung

Ende 2019 berichteten die Medien erstmals über eine in China aufgetretene Lungenerkrankung. Wenige Wochen später entwickelte sich „COVID-19“ zu einer weltweiten Pandemie, deren notwendige Bekämpfung erhebliche Auswirkungen auf unser Leben und selbstverständlich unser Berufsleben hatte. Mehr als drei Jahre später werden nun die letzten Schutzmaßnahmen beendet. Auch die Aus- und Fortbildung kehrt damit zur bis 2019 bekannten „Normalität“ zurück. So werden u.a. die Modulleistungstests im Rahmen fachspezifischen Qualifizierung (§ 38 Bundeslaubahnverordnung) erstmals wieder in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Wir drücken allen Teilnehmenden die Daumen und wünschen viel Erfolg.

 

Neuordnung der Sachgebiete C

Für die vom „Konzept zur Neuordnung der Sachgebiete C“ betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden derzeit Informationsveranstaltungen vorbereitet. Die geplante Neuausrichtung der Kontrolleinheiten bei den Hauptzollämtern ist ein Beweis dafür, dass der Zoll im Grunde an kaum einer Stelle der Republik wirklich in der Lage ist, 24/7 und an 365 Tagen auf die gefahrenabwehrenden und strafverfolgungsrechtlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität im seinem Zuständigkeitsbereich immer und überall zeitnah zu reagieren. Ursächlich ist ein erheblicher Personalmangel, dem nun mit mehr oder weniger tauglichen Verschiebungen Rechnung getragen werden soll.

Die Verantwortung für diesen Personalmangel tragen auch die politische Leitung des Bundesfinanzministeriums und Mehrheiten im Bundestag. So hatten sich die Koalitionspartner der „Ampel“ die Stärkung des Zolls ins Aufgabenheft geschrieben. Doch in Kreisen der SPD und Bündnis90/Die Grünen beschränkt sich der Blick auf den Zoll häufig auf das Mantra „Mindestlohnkontrolle“. Fraglos ein für Betroffene und deren Interessenvertretungen in Politik und Gewerkschaften wichtiges Thema, doch eben nur eine von vielen Aufgaben des Zolls, die allesamt mit dem notwendigen Personal in geeigneten Strukturen erledigt werden müssen. Während wir Verständnis für den Ruf nach ausreichenden „Mindestlohnkontrollen“ aus den Gewerkschaften in den betroffenen Branchen haben, nehmen wir die Arbeitsbelastungen in allen Bereichen des Zolls in den Blick und fordern, den Zoll als Ganzes zu stärken.

 

Studie zu „Rassismus in staatlichen Institutionen“

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) untersucht das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) mit einer breit angelegten Studie seit dem 1. Januar 2022 Rassismus in staatlichen Institutionen. In diesem Zusammenhang soll auch in der Zollverwaltung eine Befragung durchgeführt werden. Im Rahmen der Beteiligung der Personalvertretung wurden zum Teil realitätsferne Fragestellungen korrigiert. Die verwaltungsfremden Verfasserinnen und Verfasser des Fragekataloges unterlagen in einigen Punkten nachvollziehbaren Irrtümern, z.B. hinsichtlich der Regularien zur Beförderung. Wenig nachvollziehbar ist indes, dass diese Fehler erst der Personalvertretung auffielen. Im Mai 2021 hatte die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen. Dazu zählt diese vom FGZ koordinierte und von Prof. Dr. Gert Pickel und Prof. Dr. Matthias Middell (Universität Leipzig) geleitete Studie. Laut Dr. Midell gehe es ganz zentral um die Frage, ob die radikale Ablehnung von Rassismus zum gesellschaftlichen Konsens gehöre oder nicht. Das FGZ informiert auf seiner Internetpräsenz über das Projekt.

 

Sonderlösung für anerkannte Fachkraft

Hoch qualifiziertes Personal und leidenschaftliche Mitarbeitende sind ein kostbares Gut, das es nur gegen entsprechende Bezahlung gibt. Dieser Erkenntnis dürfte Bundesfinanzminister Lindner gefolgt sein, als er für die Leitung der von Politik und Medien nach wie vor mit Argusaugen betrachteten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) den schweizerischen Experten Daniel Thelesklaf auswählte. Theleskaf kann und wird nicht in den engen Regeln des Besoldungsrechts bezahlt werden, sondern als Arbeitnehmer außertariflich entlohnt. Was dem einen recht und billig ist, sollte aber auch für all die anderen Menschen im Dienste des Bundes gelten. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen ist die Erkenntnis, dass gerechte und faire Löhne den Erfolg sichern, bisher nicht erkennbar. Lindners Kollegin im Innenministerium Nancy Faeser ist gefordert.

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