GdP und DGB gegen Verschlechterung der Reisebedingungen bei Auslandsflügen
Bisher gilt, dass bei außereuropäischen Auslandsreisen die Kosten für das Benutzen der Business Class oder einer vergleichbaren Klasse erstattet werden (§ 2 Abs. 2 ARV). Zukünftig sollen bei Flugreisen mit einer Flugzeit von bis zu vier Stunden nur noch die Kosten für das Benutzen der niedrigsten Flugklasse, das heißt Economy oder einer vergleichbaren Klasse, erstattet werden. Mit der beabsichtigten Änderung wird die Verminderung von CO2-Emissionen auf Dienstreisen angestrebt.
Die GdP und der DGB haben im Rahmen der Anhörung der Spitzenorganisationen der Beamten (§ 118 BBG) dazu gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen. Dabei lehnen sie die Verschlechterungen für alle die Fälle ab, in denen ein polizeilicher Bezug besteht. So ist nicht nur für Personenschützer, Personenbegleiter Luft (PBL), Missionseinsätze, Sicherheitsbeamte und Spezialeinheiten die Mitführung persönlicher Ausstattung durch Limitierungen in der Economy Class erheblich gestört.
Hier geht es zum Referentenentwurf des BMI und zur Stellungnahme von GdP und DGB.