Zum Inhalt wechseln

Herr Lindner: Wer Qualität will, der muss auch zahlen

Polizeizulage auch in der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Foto: GdP-Zoll
Hilden.

Wer aus dem Zoll in die neue Direktion wechselt, verliert nach jetziger Regelung nach einer Zeit auch die Polizeizulage. Deshalb fordert die GdP vom Bundesministerium der Finanzen, dass auch denjenigen, die zukünftig das Vermögen der Oligarchenschurken in der neuen Direktion XI in der Generalzolldirektion aufspüren sollen, die Polizeizulage zustehen muss.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat im Parlament sein Sanktionsdurchsetzungsgesetz am 01.12.2022 gegen alle fachlichen Widerstände aus der polizeilichen und wissenschaftlichen Fachwelt durchsetzen können. Von befürchtetem Gesichtsverlust war die Rede, wenn er sich jetzt doch noch auf das Kluge und Parktische ausrichtet – jetzt – nachdem er ohne Not im August im Garten seines Ministeriums der Weltöffentlichkeit eine mäßiges bis schlechtes Organigramm mit allerlei Säulen aus seinem Haus vorgestellt hat, das den Kriminellen in der Organisierten Kriminalität und auch den Oligarchenschurken das Fürchten lernen sollte. Und alles nur, um rechtzeitig vor die Lage eines unerfreulichen Berichts der Financial Action Task Force (FATF) zu kommen. Der zu verhindernde erwartete Gesichtsverlust kommt jetzt später – dafür aber umso heftiger. Alle sind gespannt darauf.

Kaum ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II am 1.12.2022 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen worden, geht die Generalzolldirektion (GZD) schon im Westen auf „Heldenklau“ bei den Ortsbehörden des Zolls. Jetzt passiert das, wovor wir als Gewerkschaft der Polizei (GdP) von Beginn an gewarnt hatten.

Das Konzept aus dem BMF schafft nicht wirklich funktionierendes Neues, schwächt aber dafür das noch Bestehende.

Und! Wer aus dem Zoll in die neue Direktion wechselt, verliert nach jetziger Regelung nach einer Zeit auch die Polizeizulage. Deshalb fordert die GdP vom Bundesministerium der Finanzen, dass auch denjenigen, die zukünftig das Vermögen der Oligarchenschurken in der neuen Direktion XI in der Generalzolldirektion aufspüren sollen, die Polizeizulage zustehen muss. Alles andere wäre eine besoldungsrechtliche Ungerechtigkeit und vor allem ist dann das ohnehin fragwürdige Projekt einer neuen Behörde von Christian Lindner für die Experten in Sachen Finanz- und Vermögensermittlung und -aufspürung besoldungsmäßig uninteressant.

Solche Kolleginnen und Kollegen, die insbesondere über die langjährigen und umfangreiche Erfahrungen und das große Wissen im Bereich der Finanz- und Vermögensermittlung und -aufklärung verfügen, sind in der Regel nämlich solche Beamtinnen und Beamte, die in Bereichen der Zollverwaltung eingesetzt sind, die in den Kreis der Polizeizulagenberechtigen gehören, denen die Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) gezahlt wird.

Diese kompetenten Kolleginnen und Kollegen kann Lindner aber nur dann begeistern und gewinnen, wenn er denen besoldungsrechtlich gleichwertige Dienstposten in der jeweiligen Besoldungsgruppe bietet, einschließlich der Polizeizulage. Alles andere würde den Beamtinnen und Beamten erhebliche besoldungsmäßige Einbußen abverlangen.

Deine Gewerkschaft der Polizei  –  immer da  –  immer am Puls der Zeit
Polizeizulage auch für die Fahnderinnen und Fahnder, die bei den Oligarchenschurken sanktioniertes Vermögen aufspüren sollen!


This link is for the Robots and should not be seen.