In der Pandemie großzügige Regelungen zum Urlaub 2020
Viele Beschäftigte haben aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen mit Urlaub zugewartet, um erst bei zu erwartenden Lockerungen einen möglichst unbelasteten Urlaub mit Ihren Familien oder Freunden verbringen zu können. Das gilt sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2021. Das dynamische Pandemiegeschehen war dabei für die Menschen kaum prognostizierbar, so dass es auch den Beschäftigten nicht wirklich möglich war, langfristig im Kolleginnen- und Kollegenkreis und mit den Vorgesetzten abgestimmte Urlaubszeiten zu planen.
In der Folge führt das nun dazu, dass viele Beschäftigte noch über eine Vielzahl nicht in Anspruch genommener Urlaubstage aus 2020 verfügen, die noch im verbleibenden Halbjahr 2021 genommen werden müssen. Bereits jetzt ist absehbar, dass das zu erheblichen Problemen in den Dienststellen im zweiten Halbjahr und insbesondere im vierten Quartal führen wird. Spätestens wenn die Schreiben der Leitungen die Beschäftigten erreichen, die diese auf den möglichen Verfall von Urlaubstagen aufmerksam machen, wird die Not groß, den individuell noch zustehenden Urlaub im Spanungsverhältnis zwischen der verbleibenden Zeit und der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu nehmen.
Spätestens im vierten Quartal müssen dann die Vorgesetzten diesen Spagat zwischen Urlaubsanspruch und Aufrechterhaltung des Dienstes lösen.
Gerade im zweiten Halbjahr muss neben der unmittelbaren Aufgabenerfüllung unter gleichzeitiger möglicher noch anhaltender Beachtung der Pandemieregeln auch die Ausbildung der Nachwuchskräfte gewährleistet werden sowie die Aus- und Weiterbildung der neu gewonnenen externen Kräfte als auch der zum 01.08.2021 neu zugewiesenen Laufbahnabsolventen in den Dienststellen.
Unser Vorschlag ist möglich, geeignet und zudem kostenneutral. Er würde die Situation in der zweiten Jahreshälfte entlasten und hätte positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Er trägt daher erheblich zur Beschäftigtenzufriedenheit bei. Gleichzeitig wäre den Vorgesetzten die Planung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erheblich erleichtert.
Wir hoffen auf eine einsichtige und wohlwollende Entscheidung der Generalzolldirektion.