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Koalition will kontrolliert Cannabis abgeben

So einfach ist es aber nicht

Foto: GdP-Zoll (MKB)
Berlin/Hilden.

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ So formuliert die Ampelkoalition ihr gemeinsames politisches Ziel im Koalitionsvertrag.

Neu ist die Forderung nach der legalen Abgabe von Cannabis nicht, erinnert sich Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, der solche Diskussionen schon in den Achtzigern geführt hat, als er noch Streife im Grenzdienst im Aachener Revier gefahren ist und regelmäßig Konsumenten sah, die sich in den vorgeblich liberalen Niederlanden für ihren Bedarf eingedeckt haben. Das Problem war allerdings schon damals, dass dem legalen Verkauf der Konsumeinheiten über die Ladentheke in den benachbarten Niederlanden ein schwunghafter illegaler Versorgungsmarkt der erlaubten Abgabestellen zu Grunde lag, der sich im Laufe der Jahre zu einem gefährlichen Tummelfeld der Organisierten Kriminalität entwickelt hat, der – auch zum Zweck der Versorgung der Legalverkäufe an die Kleinkonsumenten – und zur Sicherung seiner gigantischen Drogengewinne – brutale Bandenkriege vom Zaun brach, deren Protagonisten auch vor Mord, Totaschlag, Folter, Erpressung und Raub nicht zurückschreckten.

Solche Entwicklungen kann in Deutschland niemand wollen. „Wenn nun die Koalitionäre das Kiffen durch kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ermöglichen wollen, entsteht damit zugleich auch ein weitaus größerer Bedarf an behördlicher Überwachung, Kontrolle und weiterhin auch eine umfangreiche und nötige Bekämpfung des Schmuggels und des Schwarzmarktes“, mahnt Frank Buckenhofer, der auf fast 40 Jahre Erfahrung bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität zurückblickt. „Selbst die in Deutschland legalen und streng kontrollierten Produkte wie Zigaretten oder Wasserpfeifentabak sind bei der Organisierten Kriminalität als lukratives deliktisches Gut zur großen Gewinnerzielung hoch im Kurs. Beim Cannabis wird das nicht anders werden, zumal die Herstellung, die Lagerung der Vertrieb und Verkauf schon heute bestens durch die Täter organsiert ist.

Man muss wissen, dass die „kontrollierte Abgabe an Erwachsene“ bereits die Kontrolle beim Anbau und der Herstellung von Cannabisprodukten voraussetzt. Die Kontrolle geht weiter auch über die Einfuhr und Lagerung sowie beim Vertrieb vom Hersteller bis zum Einzelhändler und letztendlich auch beim Verkauf an den erwachsenen Kunden. Das Prinzip der zollamtlichen Überwachung praktizieren wir bei Alkohol- und Tabakprodukten, bei Energieerzeugnissen und selbst beim Kaffee. Und dennoch wird auch dort der Schwarzmarkt gewinnbringend bedient. Das wird auch beim Cannabis so sein, denn Minderjährige und solche, die vielleicht das Geld für das Legalprodukt nicht haben, werden genauso beim bekannten Straßendealer an der Ecke kaufen, wie die, die sich vielleicht nicht als Kiffer outen wollen. Auch die Lebensmittelüberwachung will wahrscheinlich noch einen Blick auf die Endprodukte werfen, so wie bei Zigaretten auch.

Alles in Allem wird in solches Vorhaben eine deutliche Mehrbelastung für die Zoll- und Polizeibehörden – aber auch für die Behörden der Lebensmittel- und Gewerbeaufsicht. Mögliche Steuereinnahmen, auf die immer wieder gern hingewiesen wird, bieten nur einen noch größeren finanziellen Anreiz für Kriminelle. Beim Zoll fehlen schon jetzt die Einsatzkräfte zur wirksamen Drogenschmuggelbekämpfung und zur Bekämpfung der illegalen Märkte mit grundsätzlich legalen Produkten, wie z.B. beim Zigarettenschmuggel. Eine Cannabislegalisierung würde diesen Zustand verschärfen.

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