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Sanktionsdurchsetzung ist Sache des Bundes und nicht der Länder!

Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert klare Zuständigkeiten für den Zoll

Berlin/Hilden.

Am 16. Mai 2022 fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I statt, zu der auch der Vorsitzende der GdP-Zoll Frank Buckenhofer als Sachverständiger geladen wurde.

In seinen Antworten auf die Fragen der Bundestagsabgeordneten erläuterte Buckenhofer, dass es dringend an der Zeit sei, auch präventiven Finanzermittlungen zum Aufspüren krimineller und auch sanktionierter Vermögen sowie von Vermögen ungeklärter Herkunft eine Rechtsgrundlage zu geben. Insofern begrüße er den Vorstoß im vorliegenden Gesetz, verwies aber darauf, dass die Einengung auf außenwirtschaftsrechtliche Sachverhalte zu kurz greifen würde, weil sie damit auf Sanktionsregime beschränkt bliebe. Präventive Finanzermittlungen gehörten in die Hände einer Finanzpolizei, die nämlich Polizei- und Finanzbehörde zugleich sei. Prof. Dr. Sinn von der Universität erläuterte dem Ausschuss sehr eindrucksvoll, wie erfolgreich und auf welcher Rechtsgrundlage die Guardia di Finanza die Sanktionen in Italien als Finanzpolizei durchsetze. Daran könne sich Deutschland ein Beispiel nehmen, betonte Buckenhofer, der gleich vier überzeugende Gründe nannte, warum der Zoll für die Durchsetzung der Sanktionen im Zusammenhang mit beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen vollumfänglich zuständig sein soll. Der Zoll bringt die nötigen Erfahrungen bei den erforderlichen Finanzermittlungen mit, kennt sich mir der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsmaßnahmen, wie Sicherstellungen, Durchsuchungen etc., aus, ist in der Fläche bundesweit präsent und einsatzfähig und hat insofern kurze Interventionszeiten und regionale Erkenntnisse und gehört mit seiner Bindung an das für ihn zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu einem für die Durchsetzung von Sanktionen zuständigen Ressort der Bundesregierung an.

Sanktionen sind immer sehr sensible und auch politisch brisante Instrumente der Außenpolitik. Sie finden oft Anwendung in äußerst heiklen politischen Phasen, deren Bewältigung der Bund nicht aus der Verantwortung geben darf. Der Bund muss jederzeit zuständig sein und bleiben und muss dabei das Zepter des Handelns stetig in der Hand halten. Die Länder können hier bestenfalls den Bund unterstützen. Es macht aber dennoch wenig Sinn, für derartige Aufgaben dauerhaft große Personalreserven zu bevorraten, weil die Durchsetzung von Sanktionen keine behördliche Dauerlast ist, sondern immer einen Ausnahmezustand darstellt. Insofern bieten sich erfahrene und große Bundesbehörden – wie der Zoll – an, die lage- und anlassbezogen in der Fläche durch neue Priorisierungen schnell reagieren können. Der Zoll verfügt mit dem Zollkriminalamt und seinen nachgeordneten Zollfahndungsämtern über eine hervorragende Behörde, die genügend Erfahrung für solche Lagen mitbringt, um die nötigen Kontrollen- und Ermittlungen durchzuführen.

Das Wortprotokoll zur Anhörung, die Videoaufzeichnung aus der Mediathek sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen findet Ihr auf www.bundestag.de in der Rubrik Ausschüsse - Finanzen - Öffentliche Anhörungen.

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