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Tagegelder zum 01. Januar 2020 erhöht

Hilden.

Durch das bereits Anfang November 2019 beschlossene Jahressteuergesetz 2019 erfolgt für Dienstreisen, welche auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet werden, zum 01. Januar 2020 eine Änderung der Tagegeldsätze. Diese sind an die Bestimmungen zu den Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) gebunden.

Die Tagegelder betragen nach der Erhöhung nunmehr:

  • 14 Euro für Tage an denen Beschäftigte mehr als 8 Stunden außerhalb der (ersten) Tätigkeitsstätte oder Wohnung tätig sind bzw. an- und Abreisetagen mehrtägiger Dienstreisen
  • 28 Euro für jeden Tag voller Abwesenheit von der Wohnung.

Mit der Erhöhung der Tagegeldsätze erfolgt die längst notwendige Anpassung aufgrund der stetig steigenden Kosten, von denen alle Kolleginnen und Kollegen die Außendienste leisten oder auf Dienstreisen sind, im Besonderen betroffen sind.

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