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GdP-GVP fordert Aufgabenwahrnehmung gewährleisten & Schutzmaßnahmen der Regierung umsetzen

Die aktuellen Einschränkungen der Bundesregierung zur Bewegungsfreiheit sollen Leben retten. Das darf aber nicht nur im privaten Bereich gelten, sondern muss auch für die beruflichen Belange Anwendung finden. Staatliche Strukturen aufrecht zu erhalten ist richtig und wichtig. Die Reduzierung dessen, auf das zwingend Notwendigste, aber auch. Das gilt auch für die Kontrolldienste des BAG. Foto: GdP
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Auf Grund der aktuellen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zum Zwecke der Eindämmung der Corona-Pandemie gilt es, auch im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, Bewegungen außerhalb der Wohnung und Zusammenkünfte jeder Art auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Dazu zählt für die GdP-GVP ebenfalls, nur das jeweils zwingend erforderliche Personal in die Dienststellen zu beordern und die in der Dienststelle dann nicht notwendigen Kräfte in häusliche Bereitschaft, unter Anrechnung ihres Tagesdienstmaßes, zu versetzen (Einsatzreserve).

Bundeskriminalamt und Bundespolizei haben bereits entsprechende Regelungen getroffen. Die GdP-Zoll hat ebenfalls die Präsidentin der Generalzolldirektion gebeten, die sinngemäße Anwendung der Regelungen für die Bundespolizei in ihrem Hause zu verfügen.

Diese Bitte wurde seitens der GdP-GVP auch an den Präsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr, Herrn Andreas Marquardt, herangetragen.

Wir haben an Herrn Marquardt appelliert, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, zum Schutze der Kolleginnen und Kollegen im MKD und SKD des Bundesamtes, ab sofort den Kontrolldienst auf ein Mindestmaß zu reduzieren und mit lediglich 50% der sich im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen aufrecht zu erhalten.

Die anderen Kolleginnen und Kollegen der Kontrolldienste sind, unter Gutschrift ihrer vorgeplanten Arbeitszeit, Zuhause in Bereitschaft zu versetzen.

Die Absprachen, welche Teams wann, wo und zu welchen Dienstzeiten Dienst verrichten, sollten dabei unkompliziert und örtlich mit den Leitern der Kontrolleinheiten erfolgen, um gleichermaßen den dienstlichen Aspekten, wie den gesundheitlichen und familiären Faktoren Rechnung tragen zu können.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass ein Zusammenführen von Einzelnfahrern, zu anderen Kolleginnen und Kollegen auf deren Dienstfahrzeuge, bis auf Weiteres zu unterbleiben hat. Damit wird ebenfalls ein weiterer möglicher Infektionsweg ausgeschlossen, sagte Mario Märgner, Vorsitzender der GdP-GVP.

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