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EU-Komission will Deutschland zu verträglicheren Arbeitszeiten für Beamte zwingen – GdP streitet für vollen Freizeitausgleich und Entschädigung

Die Gewerkschaft der Polizei bekommt  in ihrem Kampf um besssere Arbeitszeitanrechnungen für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei Unterstützung von der Europäischen Kommission! Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, bei der Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Beamte den Bezugszeitraum zu beachten, der in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben ist. Nach dieser Richtlinie (2003/88/EG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Begrenzung ihrer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden, für deren Berechnung ein sogenannter Bezugszeitraum von 4 Monaten zugrunde gelegt wird. Das bedeutet, dass von Arbeitnehmern und Beamten verlangt werden kann, dass sie zwar in bestimmten Wochen mehr als 48 Stunden arbeiten, aber nur, solange dies über einen Viermonatszeitraum ausgeglichen wird. Das deutsche Recht sieht hingegen bei Beamtinnen und Beamten gegenwärtig einen Bezugszeitraum von 12 Monaten für die Anwendung der 48-Stunden-Grenze vor. Die Richtlinie gestattet den Mitgliedstaaten zwar auch die Festlegung längerer Bezugszeiträume in bestimmten Fällen, beispielsweise wenn die Kontinuität des Dienstes gewährleistet werden muss. Aber selbst in diesen Fällen sollte der Bezugszeitraum nach Ansicht der EU-Kommission sechs Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung des Bezugszeitraums auf 12 Monate ist einzig zulässig, wenn eine solche Regelung in einer Tarifvereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern festgelegt wird. Da dies für deutsche Beamte jedoch nicht zutrifft, weil die Bundesrepublik Deutschland Tarifverträge für Beamte nicht schließen will, ist das gegenwärtige deutsche Arbeitszeitrecht für Beamte unvereinbar mit der Arbeitszeitrichtlinie. Die Kommission hat Deutschland bereits im Juli 2014 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Die jetzige neuerliche Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben. Aus Sicht der GdP sind diese Schritte zum Abbau der Überlastung der Beamtinnen und Beamten dringend nötig. Die Bundesregierung hat seit Jahren versucht, ihren Personalabbau (auch bei der Bundespolizei) und die ungenügende Personalausstattung für zusätzliche Aufgaben auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten mit Mitteln der Arbeitszeit zu kompensieren und so Vollzeitäquivalente aus den Beschäftigten herauszupressen. So wurde nicht nur die Wochen- und Lebensarbeitszeit erhöht, sondern auch durch exzessive Bemessungszeiträume versucht, Personallöcher durch „Zeitjonglieren“ auszugleichen. Zusätzlich wurde versucht, an der „Pausenanrechnungsschraube“ zu drehen. Aktuell verweigert sich der Bund weiterhin, geleisteten Bereitschaftsdienst als Volldienst freizeitausgleichspflichtig zu machen. Eine Beschränkung der Bezugszeiträume durch EU-Recht würde nun bewirken, dass der Bund schlichtweg mehr Personal einstellen muss, wenn er die dienstlich anfallenden Mann-/Frau-Stunden weiterhin abdecken will - oder er nimmt bestimmte Aufgaben nicht mehr wahr. Die GdP trat bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen diese Versuche an und setzte sich entscheidend bei den Pausenanrechnungsfragen, der Versäumnisberechnung bei Urlaub und Krankheit und beim „Hünfelder Modell“ durch. Aktuell streitet die GdP musterhaft für die Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei See und im Flugdienst für die volle Ausgleichspflicht von Bereitschaftsdiensten und Entschädigung bei Überschreitung der 48-Stunden-Grenze, die auf alle Dienstbereiche zu übertragen sind. Grundlage dafür ist nicht nur das ebenfalls von der GdP erstrittene „Feuerwehr-Urteil“, sondern auch die oben genannte EU-Richtlinie über die Begrenzung der Bezugszeiträume. Aus Sicht der GdP jedenfalls kann und darf Personalmangel nicht durch Stundenberge der Beamten abgefangen werden, weil diese Arbeitsintervalle weder gesundheitsförderlich noch sozial- und familienverträglich sind.
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