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Novellierung des Bundespolizeigesetzes

GdP initiiert Hintergrundgespräch

Foto: GdP

Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) nun durch Innenminister Horst Seehofer gebilligt wurde und die Ressortabstimmung eingeleitet ist, fand am 11. Dezember 2019 auf Initiative des GdP-Bezirks Bundespolizei ein Expertengespräch zum Novellierungsbedarf des BPolG in Berlin statt.

Hierzu wurden Bundestagsabgeordnete aus den Arbeitsbereichen Inneres und Justiz zu einem Hintergrundgespräch geladen. Als Expertin für das BPolG konnten Prof. Dr. Anke Borsdorff und PD Helgo Martens gewonnen werden. Beide Experten machten deutlich, dass das jetzige BPolG den heutigen Ansprüchen an ein modernes Polizeigesetz nicht mehr genügt, da dies in den Grundbestandteilen mit nur geringen Änderungen aus dem Jahr 1972 stammt. Auch wurde auf die dringende Modernisierung des Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) verwiesen. Nach den beiden hochkarätigen Vorträgen hatten die Abgeordneten die Gelegenheit ihre Fragen beantwortet zu bekommen. Zum Ende der rund zweistündigen Veranstaltung gaben die anwesenden Abgeordneten ein durchweg positives Feedback und sicherten ihre weitere Kooperation zu.
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