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Die „CORONA – AUSZEIT“ Für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Familien mit schwerbehinderten Angehörigen ab sofort möglich!

Berlin.

Im Rahmen des Aktionspaketes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien, in denen mindestens ein Angehöriger einen Grad der Behinderung hat, zu stark vergünstigten Konditionen Urlaub in Freizeiteinrichtungen für Familien machen. Es fallen lediglich 10 Prozent der regulären Kosten an. Anspruchsberechtigt sind:

  • Familien mit kleinen Einkommen bzw. Empfänger von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung
  • Familien mit einem Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Ein Elternteil der Familie hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

 

Nähere Informationen zu Einkommensgrenzen, Beantragungsmodalitäten etc. findet Ihr hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/corona-auszeit-urlaub-familien-185706 

 

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