{~subscriber_anrede~} {~subscriber_firstname~},
da sind wir wieder. Wie du siehst, gibt es viele Themen, die in den vergangenen Jahren für die Polizeibeschäftigten wichtig waren und sind. Sicherlich bist auch du von wenigestens einem Thema, das wir in dieser Kampgne darstellen, betroffen. Es ist uns sehr wichtig, kurz und knackig auf die Fakten hinzuweisen, wie diese Themen begleitet wurden und wer sie aktiv begleitet hat. Fakten sind nunmal schlecht wegzudiskutieren. Und dass dies auch nicht geschieht, sieht man an der fehlenden Reaktion oder Aktion der anderen Berufsvertretungen, die in diesen Themen nichts vorweisen und auch derzeit nichts darstellen (können)... WIE WAR DAS EIGENTLICH NOCHMAL? Wir erinnern uns – wie war das eigentlich nochmal mit der finanziellen Benachteiligung bei der Überleitung von Dienstaltersstufen zu Erfahrungsstufen (Hess. Besoldungsgesetz) zum 01.03.2014? Wie kam es zu diesen Anpassungen? Am 27. Mai 2013 hat der Gesetzgeber das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz 2 beschlossen und verkündet. Mit Wirkung vom 01. März 2014 beinhaltete dies auch die Überleitung aller Beamtinnen und Beamten in das neue Hessische Besoldungsgesetz (HBesG). Mit dieser eigenen hessischen Besoldungsgrundlage wurden die Dienstaltersstufen, die europarechtswidrig waren, in eine neue Systematik überführt. Fortan sollten die neuen Erfahrungsstufen Grundlage für die Gehälter sein. Was hat die GdP getan?
!!!28. Dezember 2015!!! – Verkündung des Dienstrechtsänderungsgesetzes und Korrektur der Benachteiligungen durch Anrechnung von bis zu 32 Monaten zum nächsten Stufensprung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die berühmten dicken Bretter müssen lange gebohrt werden. Während andere mit „Klagen“ drohen und euch das „Blaue“ vom Himmel versprechen, sind wir aktiv! GdP – auf uns ist Verlass. Wir klagen nicht, wir handeln! Auf der Homepage der GdP Hessen gibt es weitere Infos. www.gdp.de/hessen - ein Besuch lohnt sich!
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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