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Beihilfe - immer ein wichtiges Thema

Im März 2023 empfing der Regierungspräsident Herr Mark Weinmeister den stellvertretenden Landesvorsitzenden der GdP Karsten Bech zu einem Gesprächsaustausch zum Thema Beihilfen.

Im Beisein der Abteilungsleiterin der Abteilung I, Beamtenversorgung Beihilfen Frau Sommer und Leiterin der Beihilfestelle Frau Dr. Neidert wurden aktuelle Themen besprochen.
Festzustellen ist, dass alle Beschäftigten der Beihilfestelle bemüht sind, alle eingegangenen Anfragen sowie alle Beihilfeanträge zeitnah zu bearbeiten. In der Vergangenheit war es zu Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen, die Ursachen wurden inzwischen größtenteils beseitigt.

Die normale Bearbeitungszeit für einen Beihilfeantrag ohne Besonderheiten liegt momentan bei etwa 3,5 Wochen. Entgegen vieler Gerüchte spielt es keine Rolle, ob der Antrag digital per App oder in Papierform eingereicht wird. Ebenso ist es unerheblich, ob ausdrücklich eine Bearbeitung in Heimarbeit durch den Antragsteller ausgeschlossen wird, da alle Vorgänge digitalisiert werden.

Bei Anträgen über 5.000 € wird die Höhe des Betrages automatisiert erkannt und einer gesonderten Bearbeitung zugeführt. Hier liegt die bevorzugte Bearbeitungszeit bei ca. 8 Arbeitstagen.

In dem Gespräch wurde auch deutlich, dass Anträge mit Minimalbeträgen die gesamten Arbeitsabläufe verlängern, da auch ein solcher Antrag unabhängig der Höhe in gleicher ausführlichen Art und Weise bearbeitet werden muss. Deshalb die Bitte, Kostenaufwendungen bis zur geforderten Höhe von 250 € sammeln. Hierbei aber nicht die Verjährung nach 12 Monaten aus den Augen verlieren!

Ein ganz wichtiger Hinweis geht an die Studierenden. Nach der Beendigung des Studiums wird der Bemessungssatz der Anwärterinnen und Anwärter von 70 % auf 50 % abgesenkt. Da bei der Beihilfe der Tag des Einreichens und nicht der Tag der Rechnungsstellung / Inanspruchnahme der Leistung maßgeblich ist, kann es zu einer Versorgungslücke kommen, da von der Krankenkasse nur 30 % abgedeckt werden. Deshalb alle vorhandenen Rechnungen vor Beendigung des Studiums bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle abrechnen, damit es nicht zu dieser Versorgungslücke von 20 % kommt.

Am Ende des guten zielorientierten Gesprächs wurde vereinbart, dass im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der GdP Karsten Bech und Frau Dr. Neidert ein Infoschreiben bzgl. der häufigsten Fehlern erstellt wird, um Fehler und Zeitverzögerungen zukünftig zu minimieren.

Wir bleiben für Euch am Ball.

#gdphessen #wirhandeln

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