Achtung Kostenfalle
Studis aufgepasst!

Ein ganz wichtiger Hinweis geht an die Studierenden. Nach der Beendigung des Studiums wird der Bemessungssatz der Anwärterinnen und Anwärter von 70 % auf 50 % abgesenkt. Da bei der Beihilfe der Tag des Einreichens und nicht der Tag der Rechnungsstellung / Inanspruchnahme der Leistung maßgeblich ist, kann es zu einer Versorgungslücke kommen, da von der Krankenkasse nur 30 % abgedeckt werden. Deshalb alle vorhandenen Rechnungen vor Beendigung des Studiums bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle abrechnen, damit es nicht zu dieser Versorgungslücke von 20 % kommt.
Die GdP ist und bleibt für Euch am Ball, damit dieses Problem schnellstmöglich aus der Welt geschafft wird!
Die GdP ist und bleibt für Euch am Ball, damit dieses Problem schnellstmöglich aus der Welt geschafft wird!
#gdphessen #wirhandeln